Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
…EU. II. Straßenpersonenverkehr Kraftfahrlinienverkehr und Sonderformen des Linienverkehrs bedürfen einer Genehmigung gemäß Anlage 4. Diese oder deren beglaubigte Kopie sowie die Betreiberlizenz des Personenkraftverkehrsunternehmers für den grenzüberschreitenden Personenverkehr oder deren beglaubigte Kopie, die gemäß dem nationalen Recht oder dem Unionsrecht vorgesehen sind, ist im Fahrzeug…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…
Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Ferner wurden Litauen als neuer Vertragsstaat zu den Leichenabkommen (VB-0260 Abschnitt 1.2.) ergänzt und Hinweise zur…