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2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

2020-0.357.374Einführungserlass - Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.357.37418.06.2020

…anzuwenden ist. 3.2. Beförderungsverfahren Als verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne der Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie 2008/118/EG, ABl. Nr. L 9 vom 14.1.2009 S. 12, unterliegen die Herstellung und die grenzüberschreitende Beförderung von Schaumwein und Wein bestimmten EU-Verfahrensvorschriften, auch wenn für sie keine…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…und Snowboards Ein Unternehmer in Österreich vermietet ab Februar 2010 Schi und Snowboards an Tages- und Wochentouristen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern. Wo erbringt der Unternehmer seine Leistung? Schi und Snowboards sind keine Beförderungsmittel. Der Leistungsort bestimmt sich bei nichtunternehmerischen Leistungsempfängern aus EU-Mitgliedstaaten nach …

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…anschließend versendet. Demzufolge liefert der Wiener Großhändler gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 mit der Übergabe der Ware an das Beförderungsunternehmen und verschafft seinem Kunden damit die Verfügungsmacht. Diese Warenbewegung endet aber in Österreich, sodass es sich hier nicht um eine innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…rechtlich zulässige Alternative ist auch die Überführung derartiger Waren in das Zolllagerverfahren. Die Vorgangsweise bei Überschreitung von speziellen Fristen, wie zB jene für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln, muss im Anlassfall gesondert beurteilt werden. Artikel 251 UZK-DA Zeitraum des Verbleibs von Waren in der…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…Anmelder die statistische Wertschwelle (1.000 €) nicht überschreitet, die Sendung nicht Teil einer regelmäßigen Serie ist und die Waren nicht von einem unabhängigen Beförderer als Teil eines größeren kommerziellen Beförderungsvorgangs befördert werden. Im vorliegenden Fall wären die letzten beiden Punkte als nicht erfüllt anzusehen…

2021-0.000.826BREXIT: Neue Vorschriften im grenzüberschreitenden Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die sich aus der vorläufigen Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens EU-UK ab 1. Jänner 2021 ergeben
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.000.82604.01.2021

…mit den unter a) bis c) genannten Fahrten. Befreiungen: Von der Pflicht einer UK-Lizenz/Gemeinschaftslizenz befreit sind Posttransporte, die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen, Transport von Medikamenten oder medizinischen Geräten in Notfällen, der Werkverkehr und der Transport mit Fahrzeugen nicht über 40 km…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise betreffend die Bevorratung von Donauschiffen im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachfolgende Verfahrensdetails festgelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind in Kombination mit den Regelungen der Findok-Arbeitsrichtlinie ZK-2630 anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für Bordverkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Mit 1.7…

SZK-010313/1203-ZV/2008Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko (gemäß Art. 340a Zollkodex-DVO)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/1203-ZV/200830.12.2008

…mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko) angewendet. [Grafik] Die Warenliste, die insbesondere Auswirkungen auf die Sicherheitsleistung und die vorzuschreibende verbindliche Beförderungsroute hat, wurde erheblich gekürzt. Bundesministerium für Finanzen, 30. Dezember 2008

BMF-010304/0008-IV/8/2009Information zu der am 18. Juni 2009 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie "Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich (GK-0410)"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0008-IV/8/200918.06.2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…

BMF-010311/0088-IV/8/2016Information zu der am 13. September 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0088-IV/8/201613.09.2016

Die Arbeitsrichtlinie Leichentransporte (VB-0260) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen. Ferner wurden Litauen als neuer Vertragsstaat zu den Leichenabkommen (VB-0260 Abschnitt 1.2.) ergänzt und Hinweise zur…

BMF-010304/0011-IV/8/2009Information zu der am 23. Juni 2009 in Kraft getretenen Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010304/0011-IV/8/200923.06.2009

Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.).   Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009

BMF-010311/0032-IV/8/2015Information zur Arbeitsrichtlinie Abfälle (VB-0800); Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von „Gebrauchtwaren“
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0032-IV/8/201513.05.2015

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat ein Handbuch Export/grenzüberschreitende Verbringung von "Gebrauchtwaren" herausgegeben und unter https://secure.umweltbundesamt.at/edm_portal/cms.do?get=/portal/anwendungen/berichte-publikationen.main veröffentlicht. Mit diesem Handbuch (deutsch/englisch) werden Kriterien für die Unterscheidung…