2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026 …bedarf es jedenfalls, wenn
noch nicht getilgte finanzstrafrechtliche Vorstrafen des Abgabepflichtigen vorliegen,
planmäßig oder mit hoher krimineller Energie vorgegangen wurde
(zB Bandenbildung, Vorsteuerbetrug, gefälschte Rechnungen, aufwändige Manipulationen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern, eindeutig privater Aufwand gewinnmindernd geltend gemacht).
In diesen Fällen bedarf es einer Bestrafung, um den…