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BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Tiere ihre Grundausbildung. Er hat auch in Deutschland einen Wohnsitz mit einer Zweigstelle der Blindenhundeschule. Die deutsche Betriebsstätte benötigt er deshalb, weil die Hunde zum Großteil in Deutschland verkauft werden und die deutschen Kunden nur beim Kauf von einem deutschen Unternehmen gefördert werden. Weiter geschult…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…abgeschlossen worden ist. Es ist einzuräumen, dass nach der bisherigen österreichischen Verwaltungspraxis - wenn es sich bei der schweizerischen Management-Gesellschaft um ein operatives und daher nicht um ein funktionsloses Gebilde gehandelt hat - die Einkünftezurechnung an die Gesellschaft erfolgte (EAS 2029, 24.04.2002; EAS 2545…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und Beobachtung im Hinblick auf deren Entwicklung. Meldung der Analysetätigkeit an die Firmenzentrale für…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…II des Formulars ZS-A, Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden ausländischen Einkünfte), dem österreichischen Steuerpflichtigen nach österreichischem nationalen Recht nicht zuzurechnen sein, zB im Fall einer funktionslosen Briefkastengesellschaft (vgl. zB VwGH 10.12.1997, 93/13/0185), so kann eine Ansässigkeitsbescheinigung für…

BMF-010221/0187-IV/4/2006Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 21./27.3.2006 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0187-IV/4/200630.11.2006

…Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung (Pkt. 2.3. des Protokolls) Deutsche Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, die Arbeitnehmer an Beschäftiger in Österreich verleihen und die über keine Betriebsstätte in Österreich verfügen, sind berechtigt, eine DBA-konforme Entlastung von der 20%-igen Abzugsteuer zu beantragen, wenn sie für die nach Österreich…

2025-1.050.421Homeoffice und Betriebsstätten
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.050.42104.01.2026

…Grundsätzliche Überlegungen Die Frage, ob Tätigkeiten einer Person im Homeoffice eine Betriebsstätte für ein Unternehmen begründen, ist unter Heranziehung aller Fakten und Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Aussagen im OECD-MK beziehen sich - neben dem eigenen Zuhause der Person - auch gleichermaßen auf andere…