…persönlichen aktiven Tätigkeit des früheren Tätigkeitsstaats herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Abfertigung (Abfindung) und Urlaubsentschädigung: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung / Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung…
…persönlichen aktiven Tätigkeit des früheren Tätigkeitsstaats herrühren und weder als Ruhegehälter noch als nicht besonders geregelte Einkünfte angesehen werden können. Abfertigung (Abfindung) und Urlaubsentschädigung: Eine gesetzliche oder freiwillige Abfertigung / Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Urlaubsentschädigung unterliegen in jenem Staat der Besteuerung…
…109 Abs. 1 Z 1 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen anfallen, zählen nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn diese Zahlungen sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 (zB freiwillige Abfertigungen, Abfindungen) darstellen (vgl. VwGH 21.09.2016, 2013/13/0102), unabhängig davon, ob…
…ist dies ein Forderungsrecht, das als solches zu bewerten ist. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft hält der stille Gesellschafter üblicherweise eine Rechtsstellung, die ihm bei Festlegung des Abfindungsbetrages anlässlich des Ausscheidens in eine Stellung versetzt, die dem Ausscheidenden aus einer Mitunternehmerschaft gleichsteht. Die Bewertung hat…
…erst mit Pensionsantritt einen gesicherten Anspruch auf den Abfindungsbetrag, kommt einer Erfassung im Rahmen eines betriebsaufgabebedingt zu ermittelnden Übergangsgewinnes nicht in Betracht, da die Forderung in diesem Fall erst nach Betriebsaufgabe entsteht (vgl. VwGH 27.07.1999, 94/14/0053 betr. freiwilliger "Beisteuer" eines Notars).…
…unter dem gemäß § 26 Abs. 2 GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen. 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert…
… 14 BewG 1955, § 5 GrEStG 1987 - Abzinsung von geringverzinslichen Darlehen Sachverhalt: Als Gegenleistung für die Übertragung eines unbebauten Grundstückes übernimmt der Erwerber vom Veräußerer unter anderem ein Bausparkassendarlehen zur weiteren Rückzahlung. Das Darlehen haftet zum Übergabsstichtag mit dem Betrag X aus, die Laufzeit beträgt insgesamt…
…der Anschaffungskosten kommt, dürfte der Gewinn auch nicht unter die laufende Steuer fallen. 6.3. Fragestellung 1. Muss die Verzinsung in die Anschaffungskosten mit einbezogen werden oder muss eine Abzinsung vorgenommen werden? 2. Können die fiktiven Anschaffungskosten für die Beurteilung der Ratenverkaufsproblematik (Zuflusszeitpunkt) herangezogen werden? …
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…