Im Rahmen der Kassenrichtlinie 2012 wurden die Rechtsgrundlagen, die bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Losungsermittlung zu beachten sind, näher beschrieben (Details siehe Kassenrichtlinie 2012 Abschn. 2.1. und Abschn. 3.1.). Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu beurteilen und überprüfen zu können…
…werden, die eine Losungsermittlung ermöglichen. Dies entspricht § 131 Abs. 4 BAO, demzufolge Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen unter anderem nur dann zulässig sind, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen unzumutbar wäre. Wenn die vereinfachte Losungsermittlung gemäß § 1 Abs. 2 BarUV 2015 zulässig ist…
…auch auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Aufzeichnungen, bei denen die Abgabenbehörde die Erstellung von dauerhaften Wiedergaben verlangen kann (§ 131 Abs. 3 BAO), wie zB bei Führung einer chronologischen, fortlaufenden Protokollierung der Datenerfassung auf Datenträgern (elektronisches Journal, Datenerfassungsprotokoll, vgl. § 131 Abs…