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BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen. Zu den Varianten a) bis e) Dienen die angemieteten Räumlichkeiten rein privaten (Schlaf)Zwecken oder werden sie gar nicht genutzt, besteht dort weder der Geschäftssitz noch eine feste Niederlassung. Diese Räumlichkeiten sind nicht geeignet, dort Dienstleistungen zu erbringen…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…R zur Anwendung gelangen? Frage 3: Für den Fall, dass die Frage 2 bejaht wird: Liegt in Österreich eine Betriebsstätte des R im Sinne des § 3a Abs. 12 UStG UStG 1994 (feste Niederlassung iS des Art. 26 Abs. 2 der 6. EG-RL) vor? Zu…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…einem dritten Schritt nach inländischem Recht durchzusetzen (vgl. EStR 2000 Rz 33). 16.2.3. Dauerhafte feste Einrichtungen 16.2.3.1. Ausländisches Unternehmen Rz 186 Für ein ausländisches Unternehmen fällt keine KommSt an, wenn es eine inländische Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 iVm BAO…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…und von ihnen daher amtlicher Gebrauch gemacht) auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft entgegengenommen und die Staatsbürgerschaft auch verliehen. Die Gebühren dafür wurden entrichtet. In der Folge stellte die Behörde fest, dass diese Person bereits vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft österreichischer Staatsbürger war. Fragestellung: Ist die…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…nicht hingegen die zweijährige Mindestbehaltedauer. Die Überlegungen, ob sich bei einem Beteiligungsausmaß zwischen 10% und 20% allenfalls eine Verpflichtung zur KESt-Entlastung aus dem Titel der Diskriminierung gegenüber vergleichbaren inländischen Dividendenausschüttungen unter Bezugnahme auf die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der…