…EU-Meldepflichtgesetz (BGBl. I Nr. 91/2019; Inkrafttreten: 01.07.2020) erfolgt die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl. Nr. L 139 vom 05…
…Unternehmerrisiko, dann ist dies an den tatsächlichen Verhältnissen zu verifizieren. Beispiel 1 Der Geschäftsführer-Bezug ist vertraglich erfolgsabhängig und könnte demnach stärker schwanken. Ein Blick auf die zurückliegenden und künftigen Jahre zeigt das Gegenteil, nämlich einen mehr oder weniger gleichmäßigen (konstanten) Verlauf der Bezüge. In…
…einer Handelsgesellschaft, einen Lizenzvertrag bezüglich dieses Handelssystems (Know-How) ab. Die EDV-Software selbst ist nicht Vertragsgegenstand. Im Detail errechnet die G-GmbH mittels ihrer EDV-Software aus Erfahrungswerten der Vergangenheit günstige (gewinnversprechende) Einstiegsszenarien für den Futuremarkt und empfiehlt der A-AG den Markteinstieg auf…
…in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen (Monats-Bruttolohnsumme). 5.1.1. Arbeitslöhne Rz 56 Arbeitslöhne sind Bezüge und Vorteile gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 an Dienstnehmer…
…X+Y Lebensversicherung AG" abgeschlossen, aus welchem die Dienstnehmerin (= Versicherte) ab der Unverfallbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unwiderruflich bezugsberechtigt war. Der Arbeitgeber hatte bis 1. September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen; ab 1…
…zu erfüllen: a.Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betrieben oder ein verkammerter oder nicht verkammerter Freier Beruf selbstständig ausgeübt. In Bezug auf Anträge, die nach dem 15.4.2021 gestellt werden…
…35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert. Außerdem wird der Steuertarif erst auf das gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige…