…bis zur Bindung des Verlassenschaftsgerichts an den Einantwortungsbeschluss (§ 40 AußStrG) bedingt oder unbedingt abgegeben werden (§ 800 ABGB), die Erben können sich aber auch ihres Erbrechts entschlagen (§ 805 ABGB) oder sich am Verlassenschaftsverfahren schlicht nicht beteiligen, ohne dabei ihres materiellen Erbrechts verlustig zu gehen (vgl. Volgger…
…0218-K/05 ). Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht anwendbar, weil die Entschlagung keine Teilung des Nachlasses unter Miterben darstellt. 4. Grunderwerbsteuer 4.1 § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 - Auswirkungen des SchenkMG 2008 auf Erwerbe nach § 14 WEG 2002…
…Beispiel: In der Verlassenschaft sind A, B und C zu je 1/3 als gesetzliche Erben berufen. Erbe A entschlägt sich zugunsten C. Die Einantwortung erfolgt an B zu 1/3 und an C zu 2/3. Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht für B und C entsprechend…