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BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Teil der Rechnung aufzubewahren haben? Aufbau und Ablauf des bei der elektronisch übermittelten Rechung angewandten Verfahrens müssen zwecks Nachprüfbarkeit durch die Finanzbehörde entsprechend dokumentiert sein ( UStR 2000 Rz 1561 ). Eine zentrale Archivierung der Rechnungs- und Prüfberichtsdaten beim Rechnungsaussteller ist zulässig, wenn jederzeitige getrennte Zugriffe sowohl…

14 0824/1-IV/14/02ESED-Einführungserlass, Einsatz der Elektronischen Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED); organisatorische Regelungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0824/1-IV/14/0203.06.2002

1. Grundsätzliche Regelungen: 1. Grundsätzliche Regelungen: Die Elektronische Steuer-Erlass-Dokumentation (ESED) wird zunächst nur einige der insgesamt vorgesehenen Dokumenttypen (BMF-Erlässe und FLD-Verfügungen mit "Erlasskopfraster") in aktuellen Versionen enthalten. Sie ist aber in ein weit reichendes Konzept für unterschiedlichste Dokumenttypen, einen integrierten "Novellierungsmechanismus…

02 2251/3-IV/2/00Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gem. §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3, letzter Satz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2251/3-IV/2/0003.07.2000

…erstellten Auswertungen anzufertigen, aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen." Unter dauerhaften Wiedergaben sind nach ständiger Auslegung Ausdrucke auf Papier zu verstehen. Mit Datenträgern im Sinne der neuen Bestimmungen und der gegenständlichen Erlassausführungen sind elektronische Datenträger je nach dem Stand der Technik gemeint, wie beispielsweise Disketten…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…jede im Inland übliche Schriftart geeignet, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO) und…

BMF-010102/0002-IV/2/2009Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0002-IV/2/200920.03.2009

…File - Tax 1.1. Einleitung Seit dem Jahr 2000 besteht die Verpflichtung, elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2005 hat die OECD (www.oecd.org) eine standardisierte Prüfdatei entwickelt, die neben formalen auch inhaltliche Vorgaben enthält…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…2003: "Der Finanzausschuss geht davon aus, dass im ersten Jahr (Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) angesichts der gravierenden Umstellung bei der verpflichteten Übermittlung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg (Finanz-Online) ein moderater Vollzug durch die Finanzämter gehandhabt wird. Dies betrifft ausschließlich jene Bestandteile der Einkommen…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…der Abgabenerklärungen gemäß § 10 GrEStG 1987 - abgesehen von den unter 4.2 dargestellten Ausnahmen - ausschließlich durch befugte Parteienvertreter auf elektronischem Weg zu erfolgen hat. 1.1.3 Rechtsgrundlage für die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer durch Parteienvertreter sind die Regelungen des durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr…