…zum Zwecke der Kindererziehung ruhend gemeldet. > Bis max. zum 2. Geburtstag des Kindes gilt die Frau als selbständig erwerbstätig im Sinne der VO. ======================================================= Anwendbares Recht Anmerkung: Bei Prüfung, ob ein Familienbeihilfenanspruch besteht ist auch…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
…Monaco zieht, kann ebenfalls nicht beim Wegzug besteuert werden (weil er hierdurch - so wie jetzt bei Wegzug in die Schweiz - keine Maßnahme setzt, die zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes führt), sondern kann - ebenfalls wie im Verhältnis zur Schweiz - erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert werden (§ 98…
…Kalenderjahr kann vom Betreuten oder vom alleinverdienenden Ehepartner ohne Abzug des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Zusätzlich können Arztkosten sowie Kosten für Arznei- und Pflegemittel als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bezieht die zu betreuende Person kein oder ein zu niedriges eigenes Einkommen…
…2 dürfen "Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt werden, ... abweichend von Artikel…
…des § 121a BAO erfasst. Wird jedoch ein Erbteil in der Folge vom Erben an einen Dritten verschenkt, handelt es sich dabei um eine Schenkung, die nach § 121a BAO anzuzeigen ist. Genau zu unterscheiden ist diesbezüglich bei der qualifizierten Erbsentschlagung: Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt zwei Kinder…
…und setzt seine Ehefrau B zur Hälfte, seine Kinder B und C zu je einem Viertel als Erben ein, Kind D erhält den gesetzlichen Pflichtteil. Eine erblasserische Verfügung über die Aufteilung des endbesteuerten Vermögens ist nicht getroffen worden. Zur Pflichtteilsabgeltung werden keine endbesteuerten Vermögenswerte übergeben…