… 95 EheG bzw. § 38 Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG erlischt der Anspruch auf Aufteilung des (ehelichen) Gebrauchsvermögens, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung (Auflösung der eingetragenen Partnerschaft), Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird…
…Abs. 2 GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen. 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…30 EStG 1988 anzusehen? Wenn ja, wie sind die Anschaffungskosten zu ermitteln? Eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den Kriterien des § 83 EheG ist - auch bei Ausgleichszahlungen - einkommensteuerrechtlich grundsätzlich als Naturalteilung zu werten (kein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang). Dies gilt insbesondere auch…