…gemäß § 1 Abs 2 auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Sollten die Voraussetzungen für die Anwendung der ZweitwohnsitzVO nicht erfüllt sein und daher die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen nach dem DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002, in Österreich anzunehmen sein, wäre die deutsche öffentliche Pension, hinsichtlich…
…ab diesem Zeitpunkt. Die schädlichen Tage sind anteilig zu überprüfen. Die Tage nach Wegfall der Grenzgängereigenschaft stellen dabei keine schädlichen Arbeitstage dar. Beispiel 4: Der Arbeitnehmer mit Ansässigkeit in der deutschen Grenzzone arbeitet zunächst auch in der Grenzzone in Deutschland, also seinem Ansässigkeitsstaat. Dann nimmt…
…hat ganzjährig seinen Hauptwohnsitz im österreichischen Teil der Grenzzone und ist vom 01.02. - 31.12. bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. In diesem Zeitraum arbeitet er 10 Tage im Homeoffice, ist 20 Tage auf Geschäftsreise in einem Drittstaat und arbeitet 15 Tage mobil in Österreich…
…ergibt sich aus Artikel 15 Abs. 2 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Diese in Bezug auf Kapitalauszahlung gegebene Rechtslage wird sich allerdings ab dem Wirksamwerden des paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens ändern. Denn nach dem neuen Abkommen wird dem Quellenstaat…
…gelegenen festen Einrichtung, die ihr dort zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht, ausgeübt wird, wobei als feste Einrichtung auch ein am rumänischen Zweitwohnsitz gelegenes Arbeitszimmer gewertet wird, steht das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften gemäß Artikel 14 Abs. 1 iVm Artikel 24 Abs. 1 DBA…
…eingearbeitet. Mit dieser Erklärung soll aufgezeigt werden, dass der Einkünfteempfänger keine Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Das Verlangen nach dieser Erklärung geht auf die deutsche Steueroasenrechtsprechung zurück, nach der die Einschaltung von Gesellschaften mit bloßer Holdingfunktion den Rechtsmissbrauchsvorwurf auslösen konnte (BFH v. 29.7.1976…
…und zwei Tage in Österreich (Teleworking im Homeoffice) tätig. Aufgrund des beruflich bedingten Zweitwohnsitzes (200 km vom inländischen Hauptwohnsitz entfernt) ist er in beiden Staaten veranlagungspflichtig und unterliegt in beiden Staaten der unbeschränkten Steuerpflicht. Er spendet einen beträchtlichen Betrag an eine österreichische karitative Einrichtung und…
…in Österreich. Das Büro in der Slowakei wird in unregelmäßigen Abständen angefahren. Sollte ein mehrtägiger Aufenthalt in der Slowakei notwendig sein, erfolgt die Nächtigung am Zweitwohnsitz in Ungarn. Weiters konnte ermittelt werden, dass die unternehmerische Tätigkeit überwiegend von Österreich aus disponiert wird. 1. Hat P…
…Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes" dient. Das Erfordernis der "Verfügungsmacht" über die Anlagen ist dadurch gegeben, dass die Tankstellenbetreiber vertraglich ausschließlich dem deutschen Reinigungsunternehmen die Räumlichkeiten zur Betriebsausübung überlassen haben. Sollte keine alleinige Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten vorliegen, so wäre dieser Umstand nicht schädlich…
Oberallgäu | 87490 | 09780122 | Halfing | Rosenheim | 83128 | 09187139 | Halsbach | Altötting | 84553 | 09171119 | Hausham | Miesbach | 83734 | 09182119 | Hauzenberg | Passau | 94051 | 09275126 | Hebertsfelden | Rottal-Inn | 84332 |…
1. Zuständigkeit - Betriebsstätte (§ 23 AVOG 2010) 1.1. Sachverhalt Ein deutscher Einzelunternehmer will eine Betriebsstätte in Salzburg gründen und mietet sich die Betriebsräumlichkeiten dafür an. 1.2. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Einkommensteuer und Umsatzsteuer nach dem AVOG 2010 örtlich zuständig? 1.3. Lösung Nach…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…