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BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…11.2. Fragestellung Abgrenzung zwischen de facto Geschäftsführer (siehe UFS vom 03.08.2005, RV-1238-W/04) vom gewillkürten Vertreter einer GmbH (§ 83 BAO, siehe Stoll, BAO, Bd I, § 9, Seite 116). Sollte eine konkludente Bevollmächtigung des tatsächlich tätigen "Geschäftsführers" nachweisbar sein, bestünde auch…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Wechsel de-facto nicht vorgenommen worden sei. Isabella H. könne nur im Sinne des bisherigen Gesellschafter Ewald H. handeln und diese Treuhand sei auch ausreichend offen gelegt worden. Änderung der organisatorischen Struktur: Wird verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach wie vor im Unternehmen die Geschäftsführung…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…unechte Subventionen sind solche Entgelte, welche auf Grund eines de facto Leistungsaustausches zwischen Subventionsgeber und leistendem Unternehmer (Subventionsempfänger), auf Grund einer vertraglichen, leistungsorientierten Verpflichtung zwischen Subventionsgeber und leistendem Unternehmer (Subventionsempfänger), von einem anderen als dem Empfänger einer Leistung dem leistenden Unternehmer (Subventionsempfänger) gewährt werden. Derartige…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…österreichischen Regionalbüro aus wird der zentraleuropäische Raum abgedeckt, und zwar durch folgende Tätigkeiten: Durchführung von Firmenpräsentationen, Erstellung von Finanzberichten, Fact-Sheets und Prospekten (zwecks Information über die ausländische Investmentfondsgesellschaft, deren Produkt und deren Fondspreise). Mitarbeit an den Marketingunterlagen, Info-Broschüren, Websitematerial und Newsletter. Durchführung von…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…wenn auf die Villa ausschließlich der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne dass der Stiftungsvorstand irgendeinen Einfluss darauf nehmen kann oder bei einer Verletzung der Unvereinbarkeitsbestimmungen, dh. der Stifter ist de facto Begünstigter und trotzdem Mitglied des Stiftungsvorstandes (vgl. § 15 Abs. 2 PSG). Für die Beurteilung…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…17/0002). Es ist daher beispielsweise zulässig, neben einer Berufung (als Primärantrag) einen Antrag auf Berichtigung nach § 293b BAO (als Eventualantrag) zu stellen. Das Antragsrecht ist nicht befristet (außer de facto durch die Verjährung). 4.3. Erledigung des Antrages Der Antrag unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. …

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…21 Abs. 9 UStG 1994. Bezieht sich die Höchstgrenze des Verspätungszuschlages von 2.200 Euro nunmehr auf einen Monat, was de-facto eine Verdreifachung bedeuten würde? Es handelt sich bei der Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages um eine Ermessensentscheidung, wobei im Zuge der Ermessensausübung darauf…

BMF-010219/0293-VI/4/2007Umsatzsteuerliche Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten GesmbH
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0293-VI/4/200723.07.2007

…Jänner 2007 in Kraft getretenen Neufassung dieser Bestimmung kann ein (wesentlich beteiligter) Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH nur mehr dann als Nichtunternehmer behandelt werden, wenn die GesmbH - bei Nichtanwendung der Vereinfachungsregelung - hinsichtlich der Geschäftsführerentgelte zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt wäre. Zur Vermeidung unbilliger Härten wird ein Übergangszeitraum…