…die steuerliche Anerkennung einer Tätigkeits-(Leistungs)vergütung erforderlich, dass sie tatsächlich auch an den Gesellschafter zur Auszahlung gelangt oder reicht es aus, dass erst bei Erstellung der Steuererklärungen eine buchmäßige Erfassung durch Einbuchung des Gewinnanteils (inkl. Vorweggewinn bzw. Tätigkeitsvergütung) auf das Kapitalkonto des Gesellschafters erfolgt…
…Ehepartner und Miteigentümer Unternehmereigenschaft erlangt bzw. ob dieses Mietverhältnis umsatzsteuerlich anzuerkennen ist und die Vermieterin somit - unabhängig vom Verwendungszweck beim Mieter - zur steuerpflichtigen Behandlung dieses Mietverhältnisses und somit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach ständiger Rechtsprechung kann im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob Rechts- und Leistungsbeziehungen…
…vor. Der österreichische Unternehmer tätigt bei Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1994. Insbesondere muss das Vorliegen des deutschen Unternehmers B als Abnehmer buchmäßig nachgewiesen sein. Der Umstand, dass auf dem Zollpapier, das als Ausfuhrnachweis dient, als…
Allgemeines Diese Richtlinien dienen einer Erleichterung der Lagerbewertung im Buchhandel. Ihr Zweck ist einerseits eine gleichmäßigen Bewertung im gesamten Bundesgebietes zu ermöglichen, andererseits soll eine den praktischen Erfordernissen des Buchhandels Rechnung tragende Bewertung innerhalb der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
1. Allgemeines Details der Losungsermittlung, der Einzelaufzeichnungspflichten bei den Barbewegungen, sowie die diesbezüglichen Ausnahmebestimmungen sind der Barbewegungsverordnung und dem Durchführungserlass (mit Beispielen) vom 27.12.2006, BMF-010102/0004-IV/2/2006, zu entnehmen. Mit diesem ergänzenden Ausführungen zum Durchführungserlass sollen im Wesentlichen allfällige in…