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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

04 0103/2-IV/4/03Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0103/2-IV/4/0302.07.2003

…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.   Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…ist, wenn der Nachforderungsbetrag in Summe 100.000 Euro nicht überschreitet. Ist bei einem Mehrergebnis von insgesamt mehr als 100.000 Euro beabsichtigt, eine Maßnahme nach § 30a FinStrG vorzunehmen, ist zwingend vorher das Einvernehmen mit der Finanzstrafbehörde herzustellen. Bei geringfügigen Abgabennachforderungen ist im Sinne des …

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

…1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden…

BMF-280000/0066-IV/3/2016Erlass zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0066-IV/3/201601.05.2016

…also dort, wo die Zweigstelle gelegen ist) meldepflichtig. Über diesen Weg sind die entsprechenden Kontodaten über Österreicher in weiterer Folge an die österreichische Finanzverwaltung weiterzuleiten. In Österreich befindliche Zweigstellen ausländischer Institute unterliegen der Meldepflicht des KontRegG hinsichtlich der in Österreich geführten Konten. 2.3. Zu §…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Ein solcher Antrag kann auch mehrere Rechtsfragen zu mehreren Abgabenarten beinhalten, ohne dass es sich dabei um mehrere Anträge handelt. Demzufolge fällt auch der Verwaltungskostenbeitrag nur einmal an. 2. Advance Ruling 2.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt eine Umgründungsfrage und gleichzeitig…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

…wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und vom Behördenleiter (Bundesminister) eigenhändig unterschrieben. (https://www.bmf.gv.at/service/formulare/fon/_start.htm) Der Behördenleiter stellt ohne Unterschriftsbeglaubigung eine Spezialvollmacht ("Zur Anmeldung zu FinanzOnline") auf…

BMF-280000/0071-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0071-IV/3/201603.05.2016

…die Finanzstrafbehörden, die Abgabenbehörden und das Bundesfinanzgericht (§ 4 Abs. 1 KontRegG). Ist ein Betroffener (Personen und Unternehmen) Teilnehmer an FinanzOnline, soll die Auskunft aus verwaltungsökonomischen Gründen und wegen der Sicherheit (Authentifizierung des Betroffenen) ausschließlich über FinanzOnline erfolgen. Entsprechend dem erhöhten Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und der…

2026-0.154.426Finanzamt Österreich (FAÖ) - Neuausrichtung Dienststellenstruktur Organisationserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.154.42619.02.2026

…Zeitpunkt im Organisationsbereich des FAÖ 22 Dienststellen mit allgemeinem Aufgabenbereich sowie eine bundesweit zuständige Dienststelle für Sonderzuständigkeiten bestehen. Dienststellenstruktur FAÖ ab dem 1.1.2027 Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich gemäß § 56 Abs. 1 BAO auf das gesamte Bundesgebiet. Zur Erfüllung der im …

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…44/2020 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Gemäß § 18 Abs. 5 COFAG-NoAG gelten sämtliche Prüfungshandlungen als der BAO unterliegend. Dies betrifft sowohl die nach dem 1. August 2024 gesetzten als auch - rückwirkend - die vor dem 1. August 2024 gesetzten Prüfungshandlungen. Daher sind…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

50 0501/1-IV/04Einreichung der Steuererklärungen 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/1-IV/0430.01.2004

…Diese Fristen können vom Bundesminister für Finanzen allgemein erstreckt werden (siehe 4.2). Gemäß § 133 Abs. 2 BAO entfällt die Verpflichtung zur Verwendung der amtlichen Vordrucke, soweit Abgabenerklärungen, für die die Einreichung im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise zugelassen ist…

BMF-010221/0342-IV/2007Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0342-IV/200725.05.2007

…die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für Finanzen unter folgender Adresse zur Beglaubigung vorzulegen: Bundesministerium für Finanzen, Zentralkanzlei, Hintere Zollamtstraße 2b, 1. UG / Zi.Nr. 14, 1030 Wien. Für allfällige Rückfragen steht Frau Gabriele Schmidt unter der Tel.Nr…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist") ist. Für die Anzeigepflicht ist die Nennung der Ungewissheit in der Begründung des vorläufigen Bescheides ausreichend. Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes des § 200 Abs…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…gehören auch sogenannte Supplements. Veröffentlichung in diesem Sinne sind daher: Die Werbeeinschaltung im Druckwerk selbst ("abgedruckte Werbeanzeige"). Das Einheften von Werbebeilagen in Druckwerken. Das Aufkleben von Werbebeilagen auf dem Druckwerk. Jedwede andere Form der Beilage einer Werbung zum Druckwerk (bloßes Einlegen, gemeinsame Versendung oder Abgabe…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…Inland oder Zustellung an die "ausländische" organschaftliche Vertretung (ausländische Adresse laut Anmeldeformular); Zur Zustellung im Ausland siehe unten. 3. Anmeldung von "ausländischen" Unternehmern (1) Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmerinnen/Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…7.2000, 02 2251/3-IV/2/00, veröffentlicht in AÖF Nr. 138/2000). Man soll grundsätzlich unterscheiden zwischen Losungsermittlung und Grundlagensicherung. Die Losungsermittlung kann entweder durch Summierung der einzelnen Bareinnahmen oder durch Rückrechnung (bzw. Kassasturz) erfolgen. Die Grundlagensicherung bezweckt die einzelnen Geschäftsfälle, wie Bareingänge…