RIS AI
5 Treffer358 msnur geltende Fassungen
2020-0.434.819Ergänzender Erlass zum Schaumweinsteuererlass vom 18. Juni 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.434.81910.07.2020

…plus. Beantragung einer Erstattung/Vergütung der Schaumweinsteuer Hinsichtlich der Erstattung/Vergütung der Schaumweinsteuer gelten grundsätzlich die Regelungen des Schaumweinsteuererlasses vom 18.06.2020. Derartige Anträge sind also über FinanzOnline oder im Unternehmensserviceportal jeweils durch Bearbeiten der Menüpunkte "Verbrauchsteuer Internet Plattform plus/Erstattung abgeben" elektronisch durchzuführen…

2020-0.357.374Einführungserlass - Änderung des Schaumweinsteuergesetzes 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.357.37418.06.2020

…iVm § 48j SchwStG 1995) geltend gemacht werden. Derartige Anträge sind über FinanzOnline oder im Unternehmensserviceportal jeweils durch Bearbeiten der Menüpunkte "Verbrauchsteuer Internet Plattform plus/Erstattung abgeben" oder "Verbrauchsteuer Internet Plattform plus/Steueranmeldung abgeben" elektronisch durchzuführen. Für Handelsunternehmen, die nicht selbst über ein Steuerlager verfügen, besteht…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…wurde am 28.12.2013 rechtzeitig eingebracht (fünf Jahre ab Rechtskraft). Nach § 304 BAO (ab 1.1.2014) geltendem Recht ist der Antrag verspätet. 36.3. Frage Wie ist der Antrag zu bearbeiten? Nach welcher Rechtsgrundlage ist der Antrag - seine Rechtzeitigkeit - zu beurteilen? 36.4…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Info des BMF vom 14.07.2005, BMF-280000/0018-IV/2005, unstrukturiert übermittelte Anbringen auch dann beachtlich und daher zu bearbeiten sind, wenn es dafür eine strukturierte Form der Einbringung gibt. Anbringen sind einerseits in Abgabenvorschriften ausdrücklich vorgesehen, andererseits gelten auch nicht ausdrücklich vorgesehene…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…2008 - Salzburger Steuerdialog 2008, Frage 9). 4.2.2. Buchhalter und Personalverrechner Stellt das Finanzamt anlässlich der Bearbeitung eines konkreten Anbringens eines Buchhalters oder Personalverrechners fest, dass dem Finanzamt weder die Originalurkunde der Vollmacht noch eine Kopie der Vollmacht übermittelt wurde, hat das Finanzamt mittels…