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2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…durchschnittlichen Standard hinaus, sind die Vergleichskosten ("Neupreise") für die Anschaffung (Herstellung) eines derartigen Gegenstandes üblichen Standards zu berücksichtigen. Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines PKW stellen nur im Ausmaß des Zeitwertes im Zeitpunkt der Zerstörung (Beschädigung) des Fahrzeuges eine außergewöhnliche Belastung dar, und zwar unabhängig…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…Bei Personen, die aus dem Katastrophengebiet bereits zurückgekehrt sind oder noch zurückkehren (einschließlich der Helfer und Angehörigen, die in das Katastrophengebiet gereist sind), sind die Konsequenzen von Fristversäumnissen (Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag, Ablauf verfahrensrechtlicher Fristen usw.) unter Ausnützung der rechtlichen Möglichkeiten (§§ 217 Abs. 7, 236, 308 BAO…

BMF-010222/0058-VI/7/2016Salzburger Steuerdialog - Ergebnisunterlage Lohnsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010222/0058-VI/7/201628.10.2016

…berücksichtigt werden. Steuerliches Existenzminimum Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 , LStR 2002 Rz 870 Sachverhalt Außergewöhnliche Belastungen (agB) sind idR nur vom jeweiligen Steuerpflichtigen selbst absetzbar. Werden agB vom (Ehe)Partner übernommen, so besteht steuerliche Absetzbarkeit nur dann…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…Erledigung des Verfahrens durch Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren und anschließender erneuter Überführung in die vorübergehende Verwendung 24 Monate nicht überschreiten. (3) Kann die bewilligte Verwendung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb des in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitraums erreicht werden…