…erhält Pflegegeld in Höhe von 859,30 Euro monatlich. Sie wird von zwei selbständigen Betreuerinnen, die sich im 14-Tage-Rhythmus abwechseln, betreut. Die Betreuerinnen erhalten neben einem Honorar (inkl. Fahrtkosten) von 700 Euro für 14 Tage auch Kost und Quartier. | Aufwendungen für zwei…
…Ersatz von Aufwendungen (§ 34 EStG 1988) Erfolgt der Ersatz von Aufwendungen (im Sinn des § 34 EStG 1988) in einem der Verausgabung der Beträge folgenden Jahre, so führt dies dazu, dass die Beträge nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Derartige Ersätze sind rückwirkende Ereignisse. Ein…
…Umschulungsmaßnahmen (§ 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988), betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 EStG 1988), ordnungsmäßige Buchführung (§ 18 Abs. 6 EStG 1988), Aufwendungen, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988), Musik- und Gesangsaufführungen (§ 10 Abs. 1…
…Satellitenanlagen, CD-Playern und sonstiger Unterhaltungselektronik. Nicht absetzbar sind Ersatzbeschaffungskosten für Foto- und Film(Video)ausrüstungen. Fahrzeuge: Die Ersatzbeschaffung von PKW führt grundsätzlich zu einer außergewöhnlichen Belastung (zur Höhe der absetzbaren Kosten siehe Pkt. 8.4). Waren im Familienverband mehrere PKW vorhanden, so gilt Folgendes…
…Als mit den Einnahmen aus der Kalamitätsnutzung im Zusammenhang stehende Aufwendungen gelten: Materialkosten für Schlägerung, Löhne und Gehälter für Forstpersonal einschließlich Lohnnebenkosten für Holzernte und Vermarktung, Gemeinkosten der Holzernte und Vermarktung in Höhe von 5% der der Holzernte und Vermarktung zurechenbaren Gehaltskosten (niedrigere Gemeinkosten können…
…Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen (außerhalb der Frist für eine Aufhebung nach § 299 BAO). Die Bandbreite dieser Anregungen betreffen ua. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, vergessenes Pendlerpauschale, und quer durch absetzbare Aufwendungen der §§ 16, 18 und 34 EStG 1988. Durch die hohe Anzahl derartiger Anregungen sind…
…Erledigung des Verfahrens durch Überführung der Waren in ein anderes besonderes Verfahren und anschließender erneuter Überführung in die vorübergehende Verwendung 24 Monate nicht überschreiten. (3) Kann die bewilligte Verwendung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb des in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitraums erreicht werden…
…gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 ermittelte steuerpflichtige Einkommen (Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) angewendet. Gemäß Rz. 39e des Kommentars zum Internationalen Steuerrecht (Phillipp-Loukota-Jirousek) ist in Fällen, in denen Teile des im Quellenstaat besteuerten Betrages im Wohnsitzstaat nicht als Einkommen gelten, die…
…wird ebenfalls nicht vereinbart. Insgesamt bleiben die negativen Anschaffungskosten bis auf weiteres in Summe für die Besteuerung erhalten. Bei einer nachfolgenden Ausschüttung würden daher nur 20% des Bilanzgewinnes in Höhe von EUR 3,6 Mio. mit 25% KESt zu versteuern sein. 6.3. Fragestellung Welche…