…1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht von der Umsatzsteuer befreit. Soweit Vorsteuerbeträge auf nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen oder bei Gebäuden auch auf Kosten von Großreparaturen entfallen und abziehbar waren, ist innerhalb des Vorsteuerberichtigungszeitraumes des § 12 Abs. 10 ff UStG 1994 eine…
…für den Gebrauch des Grundstückes in Form einer jährlichen oder zeitlich anteiligen AfA-Komponente angesetzt wird. Als AfA-Komponente pro Jahr sind mindestens 1,5% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inklusive Grund und Boden einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen anzusetzen. Subventionen bzw. Zuwendungen iSd …
…Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 06.12.1990, B 783/89, wonach nachträglich abweichende Entscheidung der Rechtsmittelinstanz betreffend aktivierungspflichtiger Anschaffungskosten die Qualität einer Vorfragenentscheidung als Wiederaufnahmsgrund hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die AfA der Folgejahre zukommt. Der Verwaltungsgerichtshof sieht in einer solchen Konstellation Anwendungen für § 295 Abs…
…6, Tz 84). Dementsprechend ist zu unterscheiden: Aufschließungskosten an die Gemeinde sind ebenso wie Kosten der Umwidmung dem Grund und Boden zuzuordnen und daher auf Grund und Boden zu aktivieren. Der erstmalige Kanal- und Wasseranschluss sowie sonstige Anschlüsse (Gas, Strom) sind grundsätzlich dem Gebäude zuzuordnen…
…Erwerb einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft abzugsfähig. Hierbei ist zu beachten, dass die Abzugsfähigkeit ausschließlich Zinsen im engeren Sinn umfasst. Wertsicherungsbeträge und Kosten sind durch die geänderte Bestimmung weiterhin nicht abzugsfähig. Für Wertsicherungsbeträge ergibt sich die gegenüber Zinsen andere Behandlung unter anderem aus § 27 EStG…