…handelt. Konkret ist abzuklären, inwieweit Art. 169 Abs. 2 UZK-DA ein absolutes Verbot der Bewilligung von Ersatzwaren im Rahmen der aktiven Veredelung vorsieht, wenn die in das Verfahren übergeführten Nicht-Unionswaren einem vorläufigem oder endgültigen Antidumpingzoll, einem Ausgleichszoll, einem Schutzzoll oder einer zusätzlichen Abgabe…
…Erledigung (1) Die Zollbehörden setzen die Frist fest, innerhalb deren die aktive Veredelung gemäß Artikel 215 zu erledigen ist. Diese Frist beginnt mit der Überführung der Nicht-Unionswaren in das Verfahren und berücksichtigt den Zeitaufwand, der für die Veredelungsvorgänge und die Erledigung des Verfahrens erforderlich…
Bis zur technischen Umsetzung der erforderlichen Angaben in der Ausfuhranmeldung bei Überführung in die passive Veredelung im vereinfachten Bewilligungsverfahren auf der Grundlage einer Zollanmeldung gemäß Artikel 163 UZK-DA sind diese Angaben als zusätzliche Informationen (Datenelement 12 02 000 000) wie folgt einzutragen: 12 02…