…VfGH 30.1.1980, B 29/77; Verletzung des Gleichheitssatzes). Der Umstand, dass eine abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen hat, hindert die Behörde nicht, diese Vorgangsweise für spätere Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen (zB VwGH 20.12.2000, 98/13/0236…
1. Allgemeines zu Anzeigepflichten 1. Allgemeines zu Anzeigepflichten Die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung der für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände besteht nach § 119 Abs. 1 BAO "nach Maßgabe der Abgabenvorschriften". Eine abgabenrechtliche Offenlegungspflicht besteht…
Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die…
1 Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe 1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am 1. Juni 2000 in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV…
…2000/16/0601; VwGH 26.11.2002, 99/15/0249). 2.5.2 Qualifizierte Mitwirkungspflicht - amtswegige Ermittlungspflicht Das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung hat nicht die Abgabenbehörde nachzuweisen; vielmehr hat der Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen (zB VwGH 9.8.2001, 98/16/0348…
…keine verfahrensrechtliche Handhabe zur Erzielung einer rechtsrichtigen Besteuerung mehr besteht. 27. Veranlagung bei (un-)beschränkter Steuerpflicht 27.1. Sachverhalt Bei einer abgabenbehördlichen Prüfung wird festgestellt, dass der bisher als beschränkt Steuerpflichtiger veranlagte Abgabenpflichtige unbeschränkt steuerpflichtig ist . Bei der Änderung der Bescheide ergibt sich das Problem…
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung konkreter Abgabensachverhalte ausschließlich der zuständigen Abgabenbehörde obliegt und das Bundesministerium für Finanzen nur zu Rechtsfragen allgemeiner Natur Stellung nehmen kann. Diese Information ersetzt die Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen vom…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen 1.1.1 Durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 682/1994 wurde in § 11 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987) die Befugnis zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Parteienvertreter ermöglicht. 1.1.2 Mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 22/2012 und BGBl. I…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Auf die Höhe des gewährten Steuervorteils kommt es bei der Beurteilung des Vorliegens eines präferentiellen Steuerregimes nicht an; die Meldepflicht kann daher auch dann bestehen, wenn das Besteuerungsniveau aufgrund des präferenziellen Steuerregimes die Niedrigbesteuerungsschwelle iSd § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 überschreitet. 76. Meldung…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
1. Präambel Auskünfte, die darin bestehen, Gesetzestexte, Verordnungen, höchstgerichtliche Judikatur, Erlässe oder andere veröffentlichte Informationen ohne Beurteilung eines konkreten Sachverhaltes wiederzugeben, sind davon nicht umfasst. Ebenfalls nicht umfasst sind Auskunftsersuchen, die keine ausreichend konkretisierten individuellen Sachverhalte betreffen. Solche Anfragen sind wie bisher entsprechend zu beantworten…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…