…sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem…
…Grund des Inlandsbezuges durch den Ferienwohnsitz der B in Österreich der Anzeigepflicht des § 121a BAO. 9. Anzeigepflicht bei Schenkungen 9.1. Sachverhalt A schenkt ihrem Sohn B an seinem Geburtstag dem 25. November 2008 80.000 Euro. Dann erfolgt zwei Jahre lang keine Schenkung von…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
…mit dem Tod des Bevollmächtigten. Das Erlöschen der Bevollmächtigung durch Tod wirkt der Abgabenbehörde gegenüber, auch wenn sie davon nichts erfährt (vgl. Ritz, BAO7, ZustellG, § 9 Rz 22). Die Regelung des § 1022 ABGB ist allerdings nicht zwingend, sondern dispositiv und kann daher von den Parteien…
…da ein Erlag solcher Wertpapiere - im Sinne von Hinterlegung - bei der Abgabenbehörde nicht möglich ist. Während also bei einer Wertpapier-Sicherheitsleistung gemäß § 222 Abs. 1 BAO aufgrund des Abs. 2 leg. cit. mit dem Erlag der Wertpapiere bei der Abgabenbehörde an diesen ein (gesetzliches) Pfandrecht…
…alle Betroffenen des Innendienstes und Außendienstes abzuhalten. 11.3 Die Amtsvorstände tragen umgehend dafür Sorge, dass bei den Gebietskörperschaften ihres jeweiligen Amtsbereiches die bisherigen Abgabenschuldner der durch die Werbeabgabe ersetzten Abgaben in Listenform erhoben werden (§§ 158 f BAO). Eine Übernahme von Akten der Gebietskörperschaften kommt…
…einer Messe im Inland seine Produkte an. Bei Überschreiten der Umsatzgrenzen durch seine im Inland erzielten Umsätze besteht grundsätzlich ab dem viertfolgenden Monat Registrierkassenpflicht. Unabhängig von der Höhe seiner Umsätze hat er über auf der Messe empfangene Barzahlungen den Kunden Belege gemäß § 132a BAO auszustellen. …