…II Nr. 92/2022) ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Inland gewährt wird, einen Hauptwohnsitz im Inland begründen und damit für die Kraftfahrzeuge gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 eine Zulassungsverpflichtung nach Ablauf eines Monats nach der Einreise nach Österreich bzw. nach der Einbringung des Kraftfahrzeuges besteht…
…müssen daher nunmehr auch in Fällen, in denen sich die Kraftfahrzeuge länger als ein Jahr im Inland befinden ohne zwischenzeitlich in das Ausland gebracht zu werden, nicht in Österreich zugelassen werden. Aufgrund der fehlenden Zulassungsverpflichtung besteht für solche Kraftfahrzeuge keine Verpflichtung, die Normverbrauchsabgabe sowie die …
…sich alle durch einen Inlandsbezug aus. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Bestimmung die primäre Zielsetzung hat, die korrekte steuerliche Erfassung der Leistungsvergütung beim Empfänger sicherzustellen. Dies setzt jedoch die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus. Im Lichte dessen ist nach…