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BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

…C 265 vom 7. November 2007 folgende Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft mit, dass berechtigte Zweifel an dem Ursprung der Erzeugnisse mit hohem…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

…Spürhunde, Blindenhunde usw.) eingeführt werden; übliche Berufsausrüstung von Handwerkern, Monteuren, Servicetechnikern, usw. nach Art. 226 Abs. 1 UZK-DA, soweit es sich um tragbare Waren handelt: Instrumente und Apparate, die als "Berufsausrüstung" von Ärzten im Sinne des Art. 226 Abs. 1 UZK-DA anerkannt sind…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…wenn ein Zusammenhang mit der operativen Tätigkeit der Gesellschaft besteht (zB Beteiligungen dienen der Verstärkung des Betriebskapitals; sie werden als Kapitalreserve oder als Anlage für zukünftige Investitionen oder andere Aufwendungen gehalten). Zu unterscheiden vom Erwerb einer Beteiligung ist die Veräußerung derselben. Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen…

BMF-010302/0031-IV/8/2017Information zu AH-4110, Textilwaren-Einfuhr; Aufhebung der Genehmigungspflicht für Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201721.03.2017

Mit Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 wurde die Verordnung (EU) 2015/936 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Drittländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhrregelung der Union fallen…