Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…
…und der genauen Adresse) | O3409 | Ort(e) der Veredelung (Angabe der genauen Adresse) | O3411 | Zollstelle(n) für die Erledigung des Verfahrens [Angabe der Zollstellennummer(n)] | O3417 | Frist für die Erledigung des Verfahrens (Angabe in Monaten) | O350A | Ausbeutesatz…
…ausgenommen Versand Über Antrag des Verfahrensinhabers werden pandemiebedingte Fristüberschreitungen, auch wenn der Antrag nach Fristablauf bei der zuständigen Zollstelle einlangt, verlängert. Die Rechtsgrundlage dazu ist Artikel 174 UZK-DA. Artikel 174 UZK-DA Frist für die Erledigung eines besonderen Verfahrens (Artikel 215 Absatz 4 des…
…Österreich, spätestens jedoch 5 Tage ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Mietvertrages die nächstgelegene österreichische Zollstelle (zB Spielfeld) aufzusuchen und die Fristverlängerung unter Vorlage des Mietvertrages und des Urlaubsscheines zu beantragen. Die Frist kann für die Dauer des Mietvertrages (maximal 30 Tage) verlängert werden. Der…
…nicht die Notwendigkeit einer Gestellung und aller mit einer Gestellung zusammenhängender Kontrollvorgänge (siehe ZK-2630). Die mit dem Fall befasste Zollstelle hat jedoch die Angaben in einer Ausfuhranmeldung mit den in geeigneter Weise zur Verfügung gestellten Schiffsaufzeichnungen für die Beendigung des EMCS-Verfahrens abzugleichen und…
…000 € zulässig ist. Sollte dieser Wert überschritten werden, ist die schriftliche Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle abzugeben. Das ist die Zollstelle, in deren Bereich der Ausführer ansässig ist oder die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden. Ausführer ist nach Art. 788 ZK-DVO jene…
Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…