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BMF-010313/0471-IV/6/2013Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren – EuGH 11.07.2013, Rs C-273/12
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0471-IV/6/201314.08.2013

…Waren im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld führt. Art. 206 der genannten Verordnung kann nur in Fällen Anwendung finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…ein. 5. Entrichtung von Abgaben 5.1. Zahlungserleichterungen Die Zollbehörden können nach Artikel 112 UZK Zahlungserleichterungen (zB Ratenvereinbarungen) für den Betrag der Zollschulden gewähren. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen ist an eine Sicherheitsleistung des Antragstellers gebunden. Es kann auf die Sicherheitsleistung verzichtet werden, wenn sie aufgrund…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

…daher davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen, da die Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld und zu einer Verletzung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch Betrug führen kann.   Bundesministerium für Finanzen, 7…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…tatsächlich entstehen, so ist eine Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren nicht zulässig. Entsteht im Rahmen des Verfahrens jedoch keine Zollschuld oder kann durch Maßnahmen der buchmäßigen Trennung und ggf. ergänzenden Bewilligungsauflagen bei Verwendung von Ersatzwaren oder bei gemeinsamer Lagerung von Unionswaren und Nicht-Unionswaren, die…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

SZK-010313/1203-ZV/2008Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko (gemäß Art. 340a Zollkodex-DVO)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/1203-ZV/200830.12.2008

Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…