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BMF-010313/0471-IV/6/2013Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren – EuGH 11.07.2013, Rs C-273/12
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0471-IV/6/201314.08.2013

…Waren im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld führt. Art. 206 der genannten Verordnung kann nur in Fällen Anwendung finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…ein. 5. Entrichtung von Abgaben 5.1. Zahlungserleichterungen Die Zollbehörden können nach Artikel 112 UZK Zahlungserleichterungen (zB Ratenvereinbarungen) für den Betrag der Zollschulden gewähren. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen ist an eine Sicherheitsleistung des Antragstellers gebunden. Es kann auf die Sicherheitsleistung verzichtet werden, wenn sie aufgrund…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

…daher davon in Kenntnis gesetzt, dass sie alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen, da die Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr zur Entstehung einer Zollschuld und zu einer Verletzung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft durch Betrug führen kann.   Bundesministerium für Finanzen, 7…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…in denen die Verwendung von Ersatzwaren im Falle einer Zollschuldentstehung zu ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteilen führen könnte. Würden diese tatsächlich entstehen, so ist eine Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren nicht zulässig. Entsteht im Rahmen des Verfahrens jedoch keine Zollschuld oder kann durch Maßnahmen der buchmäßigen Trennung und…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…