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01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…verkauft. Wie ist das Verbringen der Früchte nach Österreich umsatzsteuerrechtlich zu behandeln? Bis zum EU-Beitritt dieser Nachbarstaaten war die Einfuhr der Ernte gemäß Art. 39 Zollbefreiungs-Verordnung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab 1. Mai 2004 kommt für das innergemeinschaftliche Verbringen durch den jeweiligen Landwirt…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…berücksichtigen. 6. Übersiedlungsgut ZBefr-VO Artikel 5 Absatz 2 ZBefrVO bestimmt, dass für die Gewährung der Zollbefreiung für Übersiedlungsgut von der Voraussetzung des Absatz 1 (Wohnsitz mindestens 12 Monate außerhalb des Zollgebietes) in bestimmten Fällen abgesehen werden kann, wenn der Beteiligte nachweist, dass er die…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

BMF-010302/0031-IV/8/2017Information zu AH-4110, Textilwaren-Einfuhr; Aufhebung der Genehmigungspflicht für Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010302/0031-IV/8/201721.03.2017

…positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus abgeändert. Mit Wirkung vom 23. März 2017 unterliegen daher die in Anhang III der Verordnung (EU) 2015/936 genannten Textilwaren mit Ursprung in Belarus (BY) nicht mehr der Einfuhrgenehmigungspflicht. Bundesministerium für Finanzen, 21…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 ist die vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr unter Verwendung einer "Sonder-UID" für Spediteure nur möglich, wenn der Spediteur als indirekter Stellvertreter auftritt. Von dieser Voraussetzung kann aus Gründen der Abgabensicherung nicht Abstand genommen werden. Wie…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

Die UStR 2000 Rz 3951 bis Rz 3959 sehen eine vereinfachte Abwicklung in den Fällen der Steuerfreiheit der Einfuhr vor, wenn Waren durch ausländische Unternehmer, die im Inland nicht zur Umsatzsteuer erfasst sind, eingeführt und im Anschluss an die Einfuhr steuerfrei innergemeinschaftlich geliefert werden (Verwendung…

BMF-010310/0203-IV/7/2007Hinweis an die Wirtschaftsbeteiligten Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010310/0203-IV/7/200707.11.2007

Die Europäische Kommission (EK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr. C 265 vom 7. November 2007 folgende Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

…VStBefrV regelt die Verbrauchsteuerfreiheit für Waren die an Bord von Donauschiffen verbraucht werden. Der Regelungsumfang dieser Verordnung ergibt sich aus den jeweiligen Verbrauchsteuergesetzen und umfasst den Bezug von noch nicht in Österreich versteuerten Verbrauchsteuerwaren, die für den Verbrauch auf Donauschiffen bestimmt sind. Für die Inanspruchnahme…

SZK-010313/1203-ZV/2008Waren mit erhöhtem Betrugsrisiko (gemäß Art. 340a Zollkodex-DVO)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/1203-ZV/200830.12.2008

Mit Verordnung (EG) Nr. 1192/2008 (veröffentlicht im ABl. Nr. L 329 vom 06.12.2008) wurden die Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (Zollkodex-DVO) geändert. Unter anderem wird mit 1. Jänner 2009 der nachstehende, gemäß Artikel 340a Zollkodex-DVO geprüfte und aktualisierte Anhang 44c (Waren mit…

BMF-010301/0118-III/11/2019Information betreffend die Bekanntmachung der Kommission zur Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1191 zur Einführung eines Zollinstruments ab dem 4. November 2019
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010301/0118-III/11/201931.10.2019

…Durchführungsverordnung (EU) 2019/1131 der Kommission zur Einführung eines Zollinstruments für die Durchführung von Artikel 14a der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 24a der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates. Darin teilt die Kommission…

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…Ersatzwaren in diesen Fällen keine ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteile entstehen dürfen (vgl. Art. 223 Abs. 2 Buchstabe c Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK)). Dazu ist auszuführen: Gemäß Art. 223 Abs…

BMF-010311/0038-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0038-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Tellereisenverordnung (VB-0332) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

BMF-010219/0446-IV/4/2006Übergangsregelungen zur Einfuhrumsatzsteuer anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0446-IV/4/200620.12.2006

Anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union hat der Rat am 20. November 2006 die Richtlinie 2006/98/EG (ABl. L 363, S. 129) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Steuerwesens erlassen. Mit dieser Richtlinie wurde u.a. der Artikel 28p der…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…

BMF-010311/0031-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0031-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

BMF-010311/0049-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Jungrobben - Einfuhrverbot (VB-0331)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0049-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016