…seine Stellungnahme (§ 46 bzw. § 52 EU-BStbG) grds. binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Einsetzung (§ 47 EU-BStbG) abzugeben. Ist der Ausschuss der Auffassung, dass die Lösung der Streitfrage aufgrund ihrer Beschaffenheit mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen wird, kann er diese Frist…
…dass Österreich und Hongkong zum Zeitpunkt des ersten Austauschs länderbezogener Berichte über Folgendes verfügen: i) geeignete Schutzvorkehrungen zur Sicherstellung der vertraulichen Behandlung der nach dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen und ihrer Verwendung für eine allgemeine Bewertung der Verrechnungspreisrisiken und anderer Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und…
…Rechts) auf eine gemeinsame Bedeutung festlegen, die Bedeutung haben, die ihm zum jeweiligen Zeitpunkt nach dem Recht des diese Vereinbarung anwendenden Vertragsstaates zukommt, wobei die Bedeutung nach dem in diesem Vertragsstaat geltenden Steuerrecht Vorrang hat vor einer Bedeutung, die dem Ausdruck nach dem sonstigen Recht…