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BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…vorliegenden Situation ist mittlerweile die gesamte Bevölkerung Österreichs als Opfer der Katastrophe in Zusammenhang mit COVID-19 anzusehen. Aus diesem Grund ist die Anwendung von Artikel 74 ZBefrVO möglich. Waren: Bei Waren aller Art, die unentgeltlich Opfern von Katastrophen zur Verfügung gestellt werden (zB: Schutzmasken…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 2/2

Was bedeuten die URG Kriterien? Auf wen werden sie angewendet? Wie lege ich dar, dass meine Eigenmittelquote nicht weniger als 8% und meine fiktive Schuldentilgungsdauer nicht mehr als 15 Jahre beträgt? URG steht für Unternehmensreorganisationsgesetz. Das URG sieht vor, dass der Unternehmer die Einleitung eines…

BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2026-0.161.335Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich bezüglich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.161.33502.03.2026

Gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

2021-0.178.440Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.178.44023.03.2021

Allgemeines Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das SteuerreformG 2020, BGBl. I Nr. 103/2019, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen…

BMF-010220/0204-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliches Verfahren bei der Bevorratung von Donauschiffen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0204-IV/5/201910.01.2020

Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise betreffend die Bevorratung von Donauschiffen im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachfolgende Verfahrensdetails festgelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind in Kombination mit den Regelungen der Findok-Arbeitsrichtlinie ZK-2630 anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für Bordverkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Mit 1.7…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009