…wenn er die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte im Sinne des Abkommens mit Ungarn erfüllt. 2.3.2.2. nach BAO Der ua. für § 21 Abs. 1 AVOG 2010 (Betriebsfinanzamt) sowie für § 1 Abs. 2 KStG 1988 (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht) bedeutsame Sitzbegriff der BAO ist in …
…2000) Zusätzliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch österreichische Landwirte in den neuen EU-Mitgliedstaaten (z.B. Ungarn und Tschechien) Pauschalierte sowie buchführungspflichtige österreichische Landwirte bewirtschaften von ihrer Hofstelle im Inland landwirtschaftliche Grundstücke in Ungarn oder Tschechien. Die geernteten Feldfrüchte werden in das Inland verbracht und verkauft. …
…Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger verlegt seinen Wohnsitz vom 12. Bezirk nach Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10. In Wien ist jedoch sachlich das Finanzamt Wien…
…1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss…
…genannten Zwecke verfolgen, oder 3. wenn bewegliche Sachen generell außerhalb Ungarns (also zB in Österreich) übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG…
…83064 | 09187165 | Reichersbeuern | Bad Tölz | 83677 | 09173140 | Reischach | Altötting | 84571 | 09171129 | Reit im Winkl | Traunstein | 83242 | 09189139 | Rettenbach a.Auerberg | Ostallgäu | 87675 | 09777183 | Rettenberg | Oberallgäu |…
Nach Herstellung des Einvernehmens mit der ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr…