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BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…wenn er die Voraussetzungen zur Begründung einer Betriebsstätte im Sinne des Abkommens mit Ungarn erfüllt. 2.3.2.2. nach BAO Der ua. für § 21 Abs. 1 AVOG 2010 (Betriebsfinanzamt) sowie für § 1 Abs. 2 KStG 1988 (unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht) bedeutsame Sitzbegriff der BAO ist in …

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…2000) Zusätzliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch österreichische Landwirte in den neuen EU-Mitgliedstaaten (z.B. Ungarn und Tschechien) Pauschalierte sowie buchführungspflichtige österreichische Landwirte bewirtschaften von ihrer Hofstelle im Inland landwirtschaftliche Grundstücke in Ungarn oder Tschechien. Die geernteten Feldfrüchte werden in das Inland verbracht und verkauft. …

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger verlegt seinen Wohnsitz vom 12. Bezirk nach Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10. In Wien ist jedoch sachlich das Finanzamt Wien…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden). Die Wohnung muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sie muss aber den persönlichen Verhältnissen entsprechend zum Wohnen geeignet sein. Zur Begründung eines Wohnsitzes muss…

H 587/1-IV/4/00Vorliegen von Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Ungarn; Schenkung an Einrichtungen in Ungarn
geltende FassungErlässe & InformationenErlassH 587/1-IV/4/0013.09.2000

…genannten Zwecke verfolgen, oder 3. wenn bewegliche Sachen generell außerhalb Ungarns (also zB in Österreich) übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 2/2

…83064 | 09187165 | Reichersbeuern | Bad Tölz | 83677 | 09173140 | Reischach | Altötting | 84571 | 09171129 | Reit im Winkl | Traunstein | 83242 | 09189139 | Rettenbach a.Auerberg | Ostallgäu | 87675 | 09777183 | Rettenberg | Oberallgäu |…

04 4842/1-IV/4/02Steuerliche Behandlung von Post graduate Stipendien nach dem österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4842/1-IV/4/0211.01.2002

Nach Herstellung des Einvernehmens mit der ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr…