…besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Factors und der von ihm als Vergütung erhaltenen Gegenleistungen, so dass nicht gesagt werden kann, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der echtes Factoring betreibt, seinen Anschlusskunden keine entgeltliche Leistung erbringe und damit keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art…
…nichtunternehmerisch zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. In die diesbezügliche Beurteilung ist nicht nur der gegenwärtige, sondern auch der potenzielle Wettbewerb einzubeziehen, sofern die Möglichkeit für einen privaten Wirtschaftsteilnehmer, in den relevanten "Markt" einzutreten, real und nicht rein hypothetisch ist (vgl. dazu EuGH 16.09.2008…
…Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. EG-RL unterschiedliche Bezeichnungen für die dort erwähnten Wirtschaftsteilnehmer benutzt werden, nicht geschlossen werden kann, dass die in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiungen - soweit ausdrücklich von Umsätzen einer "Einrichtung" die Rede ist - nur juristischen Personen vorbehalten wären, während…