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BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

…wurde erstmalig (Gesetzesbeschluss des Wiener Landtages vom 23. Oktober 2025 betreffend ein Gesetz, mit dem der Wiener Wohnbauförderungsbeitragstarif 2018 geändert wird) in Anspruch genommen, daher beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 01.01.2026 wie folgt: | Bundesland | Landesgesetzblatt | Wohnbauförderungsbeitrag | Wien | LGBl. Nr…

04 4282/8-IV/4/88Österreichisch-schweizerisches DBA - Art. 19; Besteuerungsrecht für Bezüge aus öffentlichen Kassen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4282/8-IV/4/8811.01.1989

Im Interesse einer einheitlichen Auslegung des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, AÖF Nr. 72/1975, wird nach Herstellung des Einvernehmens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung eröffnet: Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

…und forstwirtschaftlichen Betrieben befreit.   § 8 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes 1955 (GrStG), BGBl. Nr. 149/1955 in der derzeit geltenden Fassung zufolge ist land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz auch dann steuerpflichtig, wenn er einem der in § 2 leg.cit. bezeichneten Zwecke unmittelbar dient. Eine Grundsteuerbefreiung…

2025-0.373.852Richtlinie des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß Garantiegesetz 1977 für die Jahre 2025 – 2028 (aws-Garantierichtlinie 2025)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.373.85227.06.2025

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

BMF-010222/0059-VI/7/2013"Jobticket" - Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln (§ 26 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0059-VI/7/201305.06.2013

…10 Abs. 2 Z 12 UStG 1994, ermäßigter Steuersatz iHv 10%) nach den auf die Ausführung der Leistung entfallenden Kosten (Kosten des Jobtickets) zu bemessen. Beispiel: Eine Arbeitgeberin erwirbt eine Monatskarte der Wiener Linien um 45 Euro (40,91 Euro zzgl. 10% Umsatzsteuer iHv. 4…

2021-0.178.440Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.178.44023.03.2021

…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist eine Rückwirkung von Verordnungen im Regelfall nur zulässig, wenn das Gesetz ausdrücklich dazu ermächtigt (vgl zB VfSlg 12.943/1991, 13.370/1993, 15.675/1999, 17.773/2006, 18.037/2006, 20.127/2016, 20.211/2017)…

2026-0.669.949Ergänzung aws-Garantierichtlinie um CISAF und Sonderkonditionen für Schlüsseltechnologien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.669.94914.09.2026

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist vom BMF mit der Abwicklung von Garantien nach dem Garantiegesetz 1977 (BGBl. Nr. 296/1977 in geltender Fassung) beauftragt. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz 1977 hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts Richtlinien zu…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

Die im Nationalrat am 8. Juli 2014 beschlossene Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat zwei Zielrichtungen: Einerseits soll der Befreiungskatalog erweitert werden, sodass der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird und andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

  Als Folge der Novellierung entfallen daher bisherige Zuschläge gemäß § 40 BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen…

2021-0.864.198Information zu der am 1. Jänner 2022 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.864.19817.12.2021

…die durch weitere Codestellen und Zusatzbemerkungen gekennzeichnet sind, zu verwenden: a)"77" für "gefährlich kontaminiert", b)"88" für "ausgestuft", c)"91" für "verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert" Abfälle sowie d)sonstige in Anhang 1 der Abfallverzeichnisverordnung 2020 angeführte abfallspezifische Unterteilungen. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2021

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…in Euro aufgestellt werden. Wurde eine Handelsbilanz in Euro erstellt, ist das Wiener Verfahren 1996 (Abschnitt III des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. November 1996, 08 1037/1-IV/8/96, AÖF Nr. 189/1996) grundsätzlich weiterhin anzuwenden. Bei Abschlüssen in Euro ist…

2022-0.902.888Information zu der am 1. Jänner 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.902.88821.12.2022

Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

…Wien-Flughafen | Transair Bedarfsflugunternehmen GmbH | 1010 Wien | Transwing GmbH | Donau-City-Straße 1 1220 Wien | Tyrol Air Ambulance GmbH | Fürstenweg 180 6020 Innsbruck | Tyrolean Jet Services GmbH | Fürstenweg 180 6020 Innsbruck Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2025

04 4283/1-IV/4/92Steuerliche Behandlung der Gesellschafterdienstnehmer nach dem DBA Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4283/1-IV/4/9219.03.1992

Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet.   19. März 1992…

BMF-010222/0243-VI/7/2009Information zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer ab 2010
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0243-VI/7/200923.12.2009

Freier Dienstnehmer Definition § 4 Abs. 4 ASVG definiert den freien Dienstnehmer. Von der Kommunalsteuerpflicht sind daher sowohl vollversicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer umfasst. Bemessungsgrundlage Zur Bemessungsgrundlage gehören Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die der freie Dienstnehmer als Gegenleistung (Entgelt) für die Erbringung…

BMF-010219/0044-VI/4/2009Ladebons, Telefonwertkarten, Calling Cards
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0044-VI/4/200928.01.2009

Die vorliegende Information dient der Klarstellung und ergeht in Abänderung des Umsatzsteuerprotokolls 2008 vom 18. November 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008, wobei der betreffende Punkt wie folgt lautet: § 3 UStG 1994, § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 und Abs. 12 UStG 1994 sowie…

2025-0.139.539Information zu der am 25. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.139.53925.02.2025

…und Konsumentenschutz festgelegt werden. 1. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Die Arbeitsrichtlinie Tiertransportgesetz (GK-0200) wurde in Hinblick auf die mittels BGBl. II Nr. 254/2024 verlautbarten näheren Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange…

04 3202/1-IV/4/99Verwaltungsübereinkommen vom 11./23. Dezember 1998 zwischen Österreich und Liechtenstein über die Sicherung der steuerlichen Gleichbehandlung österreichischer Grenzgänger
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3202/1-IV/4/9925.01.1999

…sodann gewünschten Überprüfungen in jedem derartigen Fall durchzuführen. Artikel 6 Dieses Übereinkommen kann von jeder Vertragspartei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.   25. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: