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SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…nicht vor, ist die Mächtigkeit des Rohstoffes bei der Bewertung des Grund und Bodens nicht zu berücksichtigen. Wenn die behördlichen Bewilligungen für den Abbau vorliegen, ist der Bodenwert derartiger Grundstücke mit Vorkommen mineralischer Rohstoffe grundsätzlich von geeigneten Vergleichspreisen (Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1973) abzuleiten. Die…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…hat, den auf einen dem Stichtag möglichst naheliegenden Zeitpunkt ermittelten Wert der Anteile der Besteuerung zugrundezulegen. Es wird dies auf der Basis des dem Bewertungsstichtag nächstliegenden Bilanzstichtages erfolgen können. Über Antrag kann der Ermittlung auch eine zum Bewertungsstichtag erstellte Bilanz oder Vermögensstatus zugrundegelegt werden. Grundsätzlich…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…Indiz für den endgültigen Verlust des Großkunden gewertet werden. Beide Umstände sind mangels Erkennbarkeit zum Bewertungsstichtag nicht zur Berücksichtigung einer Minderung des Ertragswertes geeignet. Die Beurteilung einer solchen Erkennbarkeit ist dabei das Ergebnis der Würdigung eines konkreten, unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorschriften zu ermittelnden Sachverhalts…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…damit das FA GVG gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG 1987 einen besonderen Einheitswert zum grunderwerbsteuerlich maßgeblichen Stichtag ermitteln kann, der der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. 6.5. Erwerbe durch/von Privatstiftungen oder Personengesellschaften iSd UGB Können Übertragungen von Grundstücken an/von Personengesellschaften (OG…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…der Neubewertungsrücklage in die IAS/IFRS-Gewinnrücklage bei Veräußerung | ✓ | IMMOBILIEN ALS FINANZANLAGEVERMÖGEN (IAS 40) | | Bei Folgebewertung zum "fair value" Korrektur erforderlich | | Korrektur der Auf- und Abwertungen infolge der fair value Bewertung nach IAS/IFRS (Anpassung an die steuerlichen…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…

010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 1/2

Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…

BMF-010203/0514-VI/6/2008Richtlinien für die Lagerbewertung im Buchhandel - Fassung 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0514-VI/6/200822.10.2008

…Bilanzstichtag mehr als 48 Monate zurückliegt, sind mit dem Makulaturwert anzusetzen. Bei fachwissenschaftlichen Werken und Lehrbüchern kann aufgrund der schnellen technologischen Entwicklung und ständiger Innovationen eine schnellere Abschreibung gerechtfertigt sein. Zeitungen und aktuelle Zeitschriften sind grundsätzlich zum Makulaturwert anzusetzen. Dies gilt nicht für die letzte…

2026-0.640.491Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. August 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.640.49129.07.2026

In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

08 1451/2-IV/8/01Bewertungsrichtlinien für überdurchschnittliche Tierhaltung ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1451/2-IV/8/0120.12.2001

…Richtigkeit der Ausfertigung: Richtlinien für die Bewertung überdurchschnittlicher Tierbestände zur Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Jänner 2001 für Stichtage ab 1. Jänner 2002 (Euroumstellung) (Wertverhältnisse zum 1. Jänner 1988)   1 Einleitung Der allgemein feststellbaren Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde auch durch…

BMF-010203/0286-VI/6/2012Information zur Behandlung von "Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen" bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (§ 4 Abs. 3 EStG 1988 idF des 1. Stabilitätsgesetzes 2012)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0286-VI/6/201220.06.2012

…22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro-Option" betrifft unter anderem die wahlweise Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Schilling…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

… 16 Abs. 2 BewG 1955 ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO 2004) rechtsverbindlich vorgegeben. Diese für Zwecke der Bewertung zu verwendende Sterbewahrscheinlichkeit findet sich in den Spalten qx bzw…

2021-0.586.616Verrechnungspreisrichtlinien 2021 - Entsprechungstabelle der Randzahlen zu VPR 2010
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.586.61607.10.2021

Aufgrund der Umstrukturierung der Verrechnungspreisrichtlinien ergibt sich folgende Entsprechungstabelle: | Rz VPR 2021 (neu) | Rz VPR 2010 (alt) | 1 bis 3 | 1 bis 3 | 4 | - | 5 bis 13 | 4 bis 12 | 14 | 13, 14 | 15…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…grundsätzlich mit der Beendigung des andauernden Beschäftigungsverhältnisses des Berechtigten, jedenfalls aber, wenn sie nicht bis zum 30.06.2015 ausgeübt werden. Die den Teilnehmern am Programm eingeräumten Optionen werden nach Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG durch junge Aktien bedient…