…dass auch das Land oder der Bund sehr erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt haben. Es ist von Bedeutung, dass die Stadt auch ein eigenes Förderungsinteresse unabhängig von ihrer Gesellschafterstellung hat. Es ist daher sowohl im Fall A) und B) von Investitionskostenzuschüssen aus öffentlichen Mitteln auszugehen…
…es somit - zumindest hinsichtlich der Bank- und Lieferverbindlichkeiten - zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwendungen bzw. Verlusten; einerseits bei den Gläubigern der GmbH, bei denen die korrespondierenden Forderungen mangels Werthaltigkeit bzw. Einbringlichkeit abzuschreiben sind und andererseits im Ergebnis der Unternehmensgruppe, weil der Liquidationsverlust des Gruppenmitgliedes dem Gruppenträger…
…der spezifischen Voraussetzungen zu bilden (Wahrscheinlichkeit ist > 50%; es besteht faktischer Leistungszwang nach außen). | Im Steuerrecht sind Aufwandsrückstellungen nicht anzusetzen, allerdings können faktische Verpflichtungen eine Rückstellungsbildung erfordern. | Keine Korrektur, soweit eine faktische Verpflichtung vorliegt (auch steuerlich anerkannt). Tabelle 12: Umrechnung von Forderungen…
…22/2012, wurde § 4 Abs. 3 EStG 1988 um folgende Sätze erweitert: Bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen. Grund und Boden ist in…
…Abreifende Zinsen stehen zur freien Verfügung des Bestellers der Sicherheit. 11. Zur Besicherung der Forderung(en) der Republik Österreich, | (Bezeichnung der Abgabe) | (Höhe der Abgabe) | an _________________________ | von S __________ | an _________________________ | von S __________ | an _________________________ | von S __________ | an _________________________ |…
…der sich aus der Handelsbilanz der Personengesellschaften aliquot unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt. 3) Die Zurechnung kann unter Umständen bei Nachweis oder Glaubhaftmachung eines drohenden Forderungsverlustes in geringerem Ausmaß vorzunehmen sein. C. Steuerlicher Vermögenswert C. Steuerlicher Vermögenswert (3) Der so ermittelte Vermögensbetrag ist…