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BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

…Damit lässt sich errechnen, um wieviel sich das reale Bruttoinlandsprodukt in den ersten drei Quartalen 2016 gegenüber der Vorperiode verändert hat. Der in § 5 genannte Wert wird nach folgender Formel berechnet: ((Summe reales BIP Q1-Q3/2016 / Summe reales BIP Q1-Q3/2015) -1) * 100…

BMF-010219/0321-VI/4/2010Übergang der Steuerschuld bei der Reinigung von Bauwerken ab 1. Jänner 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0321-VI/4/201022.12.2010

…maßgebend, ob die Reinigungsleistung die Hauptleistung darstellt oder lediglich eine unselbständige Nebenleistung zu einer nicht als Bauleistung zu qualifizierenden Hauptleistung ist. So ist zB das Ausbringen von Streumitteln regelmäßig als unselbständige Nebenleistung zur Schneeräumung zu qualifizieren. Bei der Büroreinigung (Reinigung von Böden, Büromöbel, Stiegenhäusern, Gängen…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…wurde. Das Entgelt für die Werklieferungen von Bauwerken umfasst in der Baubranche üblicherweise jedoch auch eine entsprechende Gewinntangente. Ist davon auszugehen, dass eine solche branchenübliche Marge in den für die Vorfinanzierung vereinbarten, steuerfreien Zinsen enthalten ist, also bei der Festlegung des Zinssatzes kalkulatorisch berücksichtigt wurde…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…einen Gesamtbetrag von xxx S zuzüglich Umsatzsteuer an die Grundeigentümer. Liegt echter Schadenersatz oder Leistungsaustausch vor? Die Entschädigungen sind als Entgelte für die Einschränkung von Rechten der Grundstückseigentümer anzusehen. Sie sind kein echter Schadenersatz und daher umsatzsteuerbar (in diesem Sinne VwGH v 8.2.1963…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…tritt keine Änderung ein, sofern die weitere Nutzung den Bestimmungen des § 33 BewG 1955 entspricht und die zurückbehaltene landwirtschaftliche Nutzfläche vom Betriebsinhaber selbst bewirtschaftet wird. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG…