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BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…Datenverkehr eingerichtet ist. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der Übergangsphase, längstens aber bis 31.12.2013 die Datenübertragung mit den bisher erforderlichen Datenfeldern entsprechend den amtlichen Vordrucken NeuFö 1 und NeuFö 3 fortgeführt…

BMF-010206/0257-VI/5/2011Firmenbuchauszug gemäß § 365g Abs. 2 GewO 1994 - NeuFöG
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0257-VI/5/201106.12.2011

…für die Befreiung nach dem NeuFöG vor und wird der Gewerbebehörde kein Firmenbuchauszug vorgelegt, sondern der Antrag an die Gewerbebehörde gemäß § 365g GewO 1994 gestellt, ist der Antrag ebenso wie die Ausstellung des Firmenbuchauszuges von der Abgabenbefreiung des § 1 Z 1 NeuFöG umfasst. Bundesministerium für…

05 0901/1-IV/5/03Auslegung des Begriffes „rechtzeitig“ im § 17 Abs. 3 letzter Satz ZustellG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0901/1-IV/5/0306.10.1992

…dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn des § 13 Abs. 3 ZustellG wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…ausgefüllte NeuFö 3 Erklärung gefaxt. Fragestellung: Ist in diesem Fall ein Mängelbehebungsverfahren einzuleiten? Lösung: Die Vorlage eines amtlichen Vordrucks ist eine materielle Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Begünstigungen des NeuFöG. Der amtliche Vordruck muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde vorgelegt werden (vgl. NeuFöR…

BMF-010203/0065-VI/6/2008Nachträgliche Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie für 2004 (§ 108e Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0065-VI/6/200804.02.2008

…8229 EStR 2000 ist hinsichtlich der Investitionszuwachsprämie 2004 insoweit nicht mehr anzuwenden, als sie dieser Ansicht widerspricht. Sie wird im Zuge der nächsten Überarbeitung der EStR 2000 wie folgt geändert werden: Rz 8229 ..... Investitionszuwachsprämie 2004: Nach § 108e Abs. 4 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2005…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…dass eine offensichtliche Unrichtigkeit (im Sinn des § 293b BAO) vorliegt. 25.2. Frage Setzt die "Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten" ein Aktives Tun voraus oder reicht die Übernahme der elektronischen Erklärung? 25.3. Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach…

BMF-010220/0222-IV/27/2005Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erläuterungen zum Altlastensanierungsgesetz betreffend die Rechtslage ab 1. Jänner 2006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0222-IV/27/200522.12.2005

…mit organischen Bestandteilen sind nicht nur geringfügig). Die Definition Bodenaushubmaterial entspricht der Definition im Verwertungsgrundsatz Boden, Kapitel 3.19 im Teilband des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2001 sowie dem Entwurf einer Abfallverzeichnisverordnung. Auch nach einer bloßen Umlagerung ist Bodenaushubmaterial als natürlich gewachsener Boden anzusehen. Durch die Bestimmung…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote befunden hat. Darüber hinaus ist eine allenfalls angedrohte Zwangsstrafe gegenüber dem Abgabepflichtigen (im Fall des § 5 Abs. 3 letzter Satz QuRV…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

…Hinsichtlich Lohnzettel der Art 23 bestehen keine Bedenken, wenn diese, bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Jänner 2012, bis 31. März in elektronischer Form übermittelt werden. In beiden Fällen ist die elektronische Übermittlung über ELDA frühestens zum 01. März 2012 technisch durchführbar. Bundesministerium für Finanzen, 9…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Berufungsentscheidung) durch den Verwaltungsgerichtshof die Rechtssache (Berufungsverfahren) in die…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…Problem nicht, weil für die Vollpauschalierung als vereinfachte Form der Bilanzierung das Zufluss-Abfluss-Prinzip nicht anzuwenden ist. Die steuerliche Erfassung eines das Vorjahr betreffenden Zuschusses im Zuflussjahr führt regelmäßig zu einer zusammengeballten Erfassung von Zuschüssen des Vorjahres und Zuschüssen des laufenden Jahres. Dies stellt…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…des gemeinen Wertes nach dem Wiener Verfahren 1996? a) Gruppenbesteuerung Die Gruppenbesteuerung hat keine Auswirkung auf die Bewertung nach dem Wiener Verfahren. Dies gilt auch für die rechnerische Körperschaftsteuer. Obwohl der Gruppenträger die gesamte Körperschaftsteuer der Gruppe an das Finanzamt abführt, ist die Steuerbelastung im…

2026-0.796.682Erweiterung Vollmachtsupload FinanzOnline
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.796.68223.09.2026

…Sachbearbeiter/in der GDAN-Liste erfolgt eine Anmerkung in der GDV bzw. wird die entsprechende Beziehung hergestellt. Das betrifft sowohl elektronische Vollmachtsurkunden im Original als PDF-Dokument, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Vollmachtgebers versehen sind, als auch elektronische Abbildungen (Scans als PDF-Dokument -…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle ihre Gesellschafter (Kommanditisten und Komplementäre). Im Berufungsverfahren können nur einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Die Berufungs-(vor)entscheidung wirkt gemäß…