…werden (vgl. zB VwGH 29.6.1999, 98/14/0171). Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch steht einer Inanspruchnahme des früheren Geschäftsführers nicht entgegen. 2.10 Ermessen Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 14.1.2003, 97/14/0176;…
…fortgeführte Rechtsposition des Erblassers ein. Ab diesem Zeitpunkt können Abgabenbescheide nur mehr an die Erben gerichtet werden. Mehrere Erben sind im Bescheid namentlich anzuführen (vgl. dazu auch § 191 Abs. 2 BAO), es sei denn, ihre Rechtsgemeinschaft (Erbengemeinschaft) besteht auch nach der Einantwortung fort. Für sie…
…dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für die vorenthaltenen Abgabenbeträge besteht nur dann, wenn…
…getragen habe, dass der Vertretene die Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Der Vertreter hat für die Möglichkeit des Nachweises seines pflichtgemäßen Verhaltens vorzusorgen. Ihm obliegt kein negativer Beweis, sondern die konkrete (schlüssige) Darstellung der Gründe, die etwa…
…zwischen Abgabenbehörde und Abgabepflichtigen (somit der zu betreuenden Person). Etwaige Gutschriften aus einer Arbeitnehmerveranlagung sind daher nach Maßgabe der landesgesetzlichen Bestimmungen vom Sozialhilfeträger bei der Beurteilung des für die Pflege heranzuziehenden Einkommens zu berücksichtigten. 2.5. Vertretung natürlicher Personen im Abgabenverfahren Die abgabepflichtige Person (Partei…
… 85, 93 und 250 BAO 15.2. Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen…
…Voraussetzungen des § 148 Abs. 3 BAO, macht die dennoch vorgenommene Prüfung nicht wirkungslos. 18. Mittelbare Abhängigkeit einer Berufungs(vor)entscheidung 18.1. Sachverhalt Die Abfindung eines Geschäftsführers wird im Jahr 2002 erklärt. Der Hälftesteuersatz wird beantragt. Das Finanzamt verweigert die Anerkennung des Hälftesteuersatzes für das…
…Härten wird ein Übergangszeitraum zugestanden und der vorgesehene Termin des Inkrafttretens der Einschränkung um 2 Jahre verschoben. Die Einschränkung tritt somit erst mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Die UStR 2000 Rz 184 werden mit dem nächsten Wartungserlass entsprechend angepasst werden. Bundesministerium für Finanzen…
…Arbeitskräfte von einer ausländischen Betriebsstätte eines ARGE-Mitgliedes der ARGE im Inland überlassen, gelten die Arbeitskräfte als Dienstnehmer der ARGE und ist diese kommunalsteuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer ist 70% des Überlassungsentgelts. 5.6.6. Ausland Rz 94 Die Arbeitslöhne eines im Ausland beschäftigten (eingesetzten…
…2006 bis 15.10.2008 - nach der Privatkonkurseröffnung - fällig gewordene Umsatz- und Körperschaftsteuern der Gesellschaft. Der Oberste Gerichtshof führt in seiner Entscheidungsbegründung zu 6 Ob 231/11f im Wesentlichen aus: "Die Haftung des Geschäftsführers wird mit Erlassung des Haftungsbescheides konstitutiv begründet (VwGH 2002/14/0123)…
…der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das nationale Steuerrecht für die Beurteilung der Arbeitgebereigenschaft maßgebend sein. Wird daher ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft aufgrund eines Arbeitsgestellungsvertrages zu einer konzernzugehörigen Gesellschaft in die Slowakei entsandt, so wird aus österreichischer Sicht…
…des Protokolls) Deutsche Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, die Arbeitnehmer an Beschäftiger in Österreich verleihen und die über keine Betriebsstätte in Österreich verfügen, sind berechtigt, eine DBA-konforme Entlastung von der 20%-igen Abzugsteuer zu beantragen, wenn sie für die nach Österreich verliehenen Arbeitskräfte die österreichische Lohnsteuer entrichten. Wird…
…oder indisponible Einlagen-Subkonto auszuweisen. Eine Veränderung des Standes nach der Erstemission ergibt sich durch eine weitere Emission oder durch das Einziehen (Tilgung) auf Grund eines vorbereitenden Rückkaufs von Surrogatkapital. Die unter Abschnitt 5.7.2. dargestellten Grundsätze für das Einziehen von Aktien gelten sinngemäß. …