AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
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2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026
BMF-010219/0498-VI/4/2008Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0498-VI/4/200817.12.2008
…185/1983 idgF, fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin. Entsprechend der im Arzneimittelgesetz vorgenommenen Abgrenzung unterliegen hingegen Umsätze von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes 1996 (vgl. 4. Alphabet des Warenverzeichnisses I) weiterhin dem Normalsteuersatz von 20%. Zur Feststellung im Einzelfall hinsichtlich…