…besteht allerdings nicht. Der Grundsatz von Treu und Glauben hat als Prinzip der Einzelfallgerechtigkeit nämlich lediglich interpretations- und ermessensleitende Funktion. 2. Anwendungsbereich 2.1 Vollzugsspielraum Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt einen Vollzugsspielraumvoraus (zB VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179, 0180…
…gv.at/themen/cofag-abwicklung/). Gemäß § 9 Abs. 1 COFAG-NoAG kann die Abwicklungsstelle zur Beurteilung des Förderantrages alle ihr bekannten und in anderer Weise zugängliche Informationen heranziehen. Eine Verwertung von Informationen, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist bei der Prüfung eines offenen Förderantrages möglich…
…wenn ein Baurecht vor Zeitablauf (etwa durch "Verwirkung" gemäß § 4 Abs. 2 BauRG oder auf Grund eines Aufhebungsvertrages) beendet wird. Überträgt der Bauberechtigte sein Baurecht dem Grundeigentümer, bleibt das Baurecht selbständig bestehen, weil der Rechtsvorgang nicht auf die Auflösung bzw. Beendigung des Baurechtes gerichtet ist…
…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, ist im Verhältnis zu Deutschland die in Art. 27 Abs. 2 des Abkommens festgelegte Frist von vier Jahren anzuwenden." Bundesministerium für Finanzen, 9. Juli 2019
Die Information des BMF vom 10. Dezember 2013, BMF-010221/0767-VI/8/2013, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt. Einleitend wird festgehalten, dass nach dem Steuerabkommen-Schweiz und dem Steuerabkommen-Liechtenstein erhobene Abgeltungsbeträge außerhalb der in Art. 13 bzw. Art. 14 der beiden…
…durch bauliche Maßnahmen die Nutzfläche der Wohnung auf über 150m² vergrößert. Fragestellung: 1) Wann entsteht die Gebührenschuld bei nachträglicher Verwirkung der Gebührenbefreiung? 2) Liegt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO vor, sobald die Voraussetzungen für die Befreiung durch die Vergrößerung des Nutzflächenausmaßes nachträglich weggefallen sind…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
…eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne bis in idem" ist eine Folge der materiellen Rechtskraft eines Abgabenbescheides und nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. zB VfGH 09.03.1987, B 605/85…
…von Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland (2000) zu qualifizieren und unterliegen daher ausschließlich dem deutschen Besteuerungsanspruch. Dieser Gehaltsbestandteil wäre daher bei der Besteuerung in Österreich aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden und wäre lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. d DBA…
…KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl. §§ 78, 246 BAO). Dies sind die KG und alle…
…nur ein "pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168). Bei Vereinen sind Vertreter im Sinn des § 9 BAO jene Personen, die nach den Statuten zur Vertretung nach außen berufen sind …
…zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist; ist die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich, so ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides infolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden überhaupt zu verneinen (vgl. VwGH 13.09.2004, 2000/17/0245). Eine behauptete Unionsrechts…
…an welche die BAO jedoch keine Folgen knüpft. Aufgrund der im Zusammenhang mit der Einreichung von Anbringen bei den Abgabenbehörden erforderlichen Prüfung der Legitimation des Einschreiters erscheint es geboten, den abgabenverfahrensrechtlichen Rechtsrahmen darzustellen und dadurch in der Praxis auftretende Probleme bereits frühzeitig zu vermeiden. 2…