…nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 vor (Entgeltlichkeit der Anteilsabtretung, Verlust der wirtschaftlichen Identität)? b) Liegen die Voraussetzungen für einen umgründungsbedingten Manteltatbestand nach § 4 Z 2 UmgrStG vor? 1.4.3. Lösung Zu Frage a) Änderung der Gesellschafterstruktur - entgeltliche Anteilsabtretung bzw. Schenkungen unter…
…Buchwert) und dem gemeinem Wert (inkl. Firmenwert). Frage 2: Der Unterschied in der Behandlung des Sachverhalts als "verunglückte Umgründung" oder bei grundsätzlicher Unanwendbarkeit des UmgrStG liegt darin, dass im Fall der "verunglückten Umgründung" (wenn also Anwendungsvoraussetzungen des Art. III UmgrStG nicht erfüllt sind) es bei…
…einer Anwendbarkeit des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ausgegangen sind. Es liegt sohin eine verunglückte Einbringung vor und sind demnach die stillen Reserven der eingebrachten MU-Anteile gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 zum 28.2.2005 aufzudecken. Die Einbringung wurde dem…
…zur Gänze und der laufende Gewinn von 600.000 bis zur Vortragsgrenze von 450.000 mit Verlusten verrechnet werden kann. Es verbleibt ein Verlustvortrag von 3.150.000 für die Folgejahre. 2. Umgründungssteuerrecht 2.1 Offene Siebentelabschreibung bei Abspaltung (§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG…