…ist hiebei unbeachtlich. Auf die Umsätze von derlei Einrichtungen ist die unechte Befreiung des § 6 Z 11 UStG 1972 anwendbar, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den…
…1 Z 11 lit. a UStG 1994 sind die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen steuerfrei, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den…
…a UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienender Fähigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen bzw. Universitäten oder Fachhochschulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Nach Ansicht…
…gelangen, da weder Kenntnisse allgemein bildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienende Fertigkeiten vermittelt werden, noch - im Hinblick auf die Zielsetzung - eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Vielmehr besteht das primäre Ziel der Kurse darin, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte zu betreuen…