…besteht aufgrund des Trennungsprinzips eine Abschirmwirkung. Eine Privatstiftung als juristische Person hat keine "privaten Wohnbedürfnisse", sodass § 12 Abs. 1 Z 1 und 2 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen. 3. Umgründungssteuerrecht 3.1. § 10 Z 1 lit. c UmgrStG Vorbereitender Anteilserwerb und nachfolgende Umwandlung…
…Stillen) zugewiesen. Die einvernehmlich zwischen dem Beteiligungsgeber und dem Beteiligungsnehmer vereinbarte und festgesetzte Beteiligung von 4,3825% wurde ausgehend von einem einvernehmlich festgesetzten Verkehrswert des Beteiligungsnehmers von 12.000.000 Euro zum Zusammenschlussstichtag festgelegt. Das sich so ergebende Beteiligungsverhältnis ist für die Ermittlung der Gewinn…
…ist (Abschnitt 4.6) sowie, ob das Unternehmen eigene Anteile besitzt (Abschnitt 4.4). Lediglich der Nennbetrag der Eigenanteile, die nach Abschnitt 4.4 nicht bewertbar sind, verringert die Größe des Nennkapitals. Allfällige Substanzgenussrechte, die eine Beteiligung begründen, sind mit dem ihnen aufgrund der Ausgabe…
…ob Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der Anteilsabtretung vorliegt, auch besonderes Augenmerk auf die gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, insbesondere auf die Gewinnverteilung zu legen sein. Für die Gewinnverteilung sind grundsätzlich die Vereinbarungen der Gesellschafter, insbesondere jene des Gesellschaftsvertrages maßgebend. Dabei ist eine getroffene unternehmensrechtliche Gewinnverteilung grundsätzlich für steuerliche Belange…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…soweit nicht in anderen Abgabengesetzen eine lex specialis in Form von besonderen Bewertungsvorschriften enthalten ist. Keine besonderen Bewertungsvorschriften hinsichtlich der Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit dem gemeinen Wert finden sich beispielsweise im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Gebührengesetz, Einkommensteuergesetz, soweit außerbetriebliche Einkünfte vorliegen. 3.2…
…grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein (vertraglicher) Anspruch auf eine unentgeltliche Anteilsberichtigung besteht. Bundesministerium für Finanzen…