…gestellt werden oder zugutekommen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die sich im Besitz oder im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle von bestimmten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen befinden, werden eingefroren. Die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen…
…Als Bezieher gilt jene Person, in deren wirtschaftliche Verfügungsgewalt die Waren übergeben werden. Beim Bezug zu gewerblichen Zwecken von Wein besteht keine Pflicht zur Abgabe einer vorherigen Anzeige. 2.2. Sicherheitsleistung Das Verfahren beim Bezug zu gewerblichen Zwecken sieht für alle Verbrauchsteuerarten - mit Ausnahme von…
…Betriebsstätte iSd BAO 4.1.3.1. Betriebsstätte iSd BAO Rz 40 Betriebsstätte iSd BAO ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung mit Verfügungsgewalt des Unternehmers zur unmittelbaren betrieblichen Tätigkeit und auf längere Dauer. 4.1.3.2. Feste örtliche Anlage oder Einrichtung Rz 41…
…Der Betriebsstättenbegriff setzt voraus, dass im Wesentlichen vier Merkmale erfüllt sind. 1. Geschäftseinrichtung, 2. Dauerhaftigkeit, 3. Verfügungsgewalt und 4. Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit. Eine feste Geschäftseinrichtung muss auf gewisse Dauer angelegt sein, um als Betriebsstätte eingestuft zu werden. Räumlichkeiten, die ausländischen Unternehmen zur Erfüllung ihrer…
…benutzen wird. Steuerrechtlich ist das Bestehen eines Wohnsitzes stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Um einen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind…
…Grundstückshändler kauft ein bebautes Grundstück. Der Kaufpreis wird am 1.3.2012 beim Notar zu Gunsten des Verkäufers hinterlegt. Am 1.7.2012 wird das Grundstück in die wirtschaftliche Verfügungsgewalt des Käufers übergeben. Die grundbücherliche Einverleibung erfolgt am 1.8.2012. Da das Grundstück am…