Am 1. Oktober 2026 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2026/551 in Kraft, mit der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/632 geändert wurde. Die Positionen und KN-Codes ex 1301 (Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame).) Nur der färbende Zusatzstoff E904, einschließlich Schellack…
…oder haltbar gemacht 1.000 Tonnen Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht Die genannten Erzeugnisse können abweichend von den geltenden Ursprungsregeln als Ursprungserzeugnisse Cabo Verdes gelten, auch wenn sie aus Fisch ohne Ursprungseigenschaft hergestellt wurden. Die Abweichung gilt für…
Im Hinblick auf Anhang 15 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. EG Nr. L 149 vom 30.4.2021 S. 10, kann für Weine der Position 2204…
Die Europäische Kommission (EK) hat im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. Nr. C 265 vom 7. November 2007 folgende Mitteilung veröffentlicht. HINWEIS AN DIE IMPORTEURE Einfuhren von Erzeugnissen mit hohem Zuckergehalt in die Gemeinschaft (2007/C 265/07) Die Europäische Kommission teilt den Wirtschaftsbeteiligten der…