…1988 keine Verpflichtung zu einer allfälligen Nachversteuerung. Eine Aufrollung zu Gunsten des Arbeitnehmers ist jedenfalls durchzuführen. Bei einem Wiedereintritt im selben Kalenderjahr gilt: Ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum ist bei Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung unabhängig von einem durchgängigen oder einem fallweisen Beschäftigungsverhältnis anzunehmen (vgl. LStR 2002 Rz 1108: …
…Tantiemen, Umsatzbeteiligungen, Gewinnbeteiligungen, Bilanzremunerationen, Leistungsprämien; Urlaubsentschädigungen bzw. Urlaubsersatzleistungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses (zB VwGH 25.10.2000, 99/13/0016); Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. 5.2.3.3. Bezüge iSd § 67 Abs. 8 EStG 1988 Rz 63 Bezüge iSd …
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…