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BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2
…entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29…
BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014
…Dies bedeutet, dass keinerlei Anbringen (dazu gehören auch Vorhaltsbeantwortungen, fristgebundene Anträge, Erfüllung von Mängelbehebungsaufträgen) mittels E-Mail zulässig und beachtlich sind. Trotzdem per E-Mail eingereichte Unterlagen (Anlagen) sind gegebenenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beachten. 8. Anbringen - Wertung (§ 85 BAO) 8.1. Bezughabende…