RIS AI
4 Treffer464 msnur geltende Fassungen
2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…2 COFAG-NoAG). Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, gilt der Antrag als zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Antragsteller durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (vgl. § 146 ZPO). Dies kann zB höhere…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…b werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. Derartige Fristverlängerungsanträge können pandemiebedingt auch nach Ablauf der regulären Antragsfrist gestellt werden, sie sind jedoch entsprechend zu begründen. 1.2.2. Förmlichkeiten im…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…6 EStG 1988 und ausführlich EStR 2000 Rz 7334 ff. 6. Liebhabereibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit Unwägbarkeiten sind unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen insb. Naturkatastrophen wie Hochwasser. Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt des Ereignisses eine Gewinnerzielungs- bzw. Überschusserzielungsabsicht darstellbar war…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…vorläufigen Bescheide erlassen worden sind. Ist die vorzeitige Beendigung einer Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses in jedem Fall ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO? Spielt es für die Beurteilung eine Rolle, ob unvohersehbare Gründe ("Unwägbarkeiten") zu der vorzeitigen Beendigung der Betätigung geführt haben…