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BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…Gesellschaft verbunden ist). Kann dies nachgewiesen werden, ist auch in solchen Fällen eine den Gesellschaftern A und B zuzurechnende verdeckte Ausschüttung festzustellen. 3. Steuerbefreiung von Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts 3.1. Bezughabende Norm § 94 Z 6 lit. c EStG 1988…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

… Die auf eine als Liebhaberei anzusehende Tätigkeit zurückzuführenden Pflichtbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung oder Pflichtbeiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen für künftige Pensionsleistungen sind in verfassungskonformer Interpretation als freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung anzusehen und daher ohne Beschränkung als…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

…KESt-Befreiung für Kapitalerträge, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes zuzurechnen sind) angewendet werden? Gemäß § 94 Z 6 lit c vierter Teilstrich EStG 1988 sind Zinsen, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes nachweislich zuzurechnen sind, von der KESt befreit…